Schenk Simon · Nationalrat · 2002-04-16
Schenk Simon · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-04-16
Wortprotokoll
Ich möchte mich vorweg für die Antworten auf meine Fragen bedanken. Sie sind zwar schon wieder etwas überholt, und es ist in der Zwischenzeit einiges passiert. Ich bin nicht ganz befriedigt von den Antworten, weil die kritischen Fragen eigentlich nur ausweichend beantwortet worden sind. Zusammenfassend könnte man auch sagen, die Antworten seien etwa so ausgefallen, wie es zu erwarten war. [PAGE 589]
Es ist ja hier keine drogenpolitische Diskussion möglich, diese wird dann eher bei der Revision des Betäubungsmittelgesetzes möglich sein. Deshalb möchte ich einfach einige ergänzende Fragen aufwerfen und freue mich auf die Antworten betreffend den neuesten Stand aus bundesrätlichem Munde.
Auf meine erste Frage wurde geantwortet, die Heroinabgabe werde laufend optimiert. Mich würde interessieren, was für Optimierungsmöglichkeiten bereits realisiert worden sind. Im Weiteren wird gesagt, dass man seitens des BAG Stichproben mache. Aber ich gehe doch recht in der Annahme, dass natürlich die ganze Heroinabgabe auch weiterhin wissenschaftlich begleitet und sehr strikt kontrolliert wird? Denn sich einzig auf Stichproben zu verlassen, wäre doch zu wenig.
Bezüglich der zweiten Frage wird die Möglichkeit der Suchtfreiheit immerhin auch als Möglichkeit erwähnt. Das ist für mich eigentlich die einzige Zielsetzung, die man sogar akzeptieren könnte, wenn sie umgesetzt werden kann. Wie beurteilen Sie die heutige Situation, was die Austritte aus den Heroinprogrammen mit anschliessendem Übertritt in eine abstinenzorientierte Therapie betrifft? Ist diesbezüglich demnächst wieder einmal ein Zwischenbericht fällig, der über die bisherigen Erfolge Aufschluss gibt?
Die dritte Frage betrifft den Mehrfachkonsum. Wie verhält es sich in einem Fall, bei dem einem Heroinabhängigen wegen Alkoholbeikonsums die Abgabe des Heroins vorübergehend verweigert werden muss? Kann er in diesem Fall eine gewisse Zeit ohne das Heroin leben, oder ist die erwähnte medikamentöse Behandlung eine Alternative? Oder sind da allenfalls, wie angekündigt, weitere Richtlinien bei der Behandlung bereits bekannt?
Schliesslich zur vierten Frage: Dort befriedigt mich die Antwort eigentlich überhaupt nicht. Ich denke, dass der Bundesrat in Sachen Vergleiche, Zusammenarbeit oder Gedankenaustausch mit dem Ausland mehr machen könnte. Dies überrascht insbesondere deshalb, weil man ja in allen anderen Bereichen überhaupt keine Berührungsängste gegenüber dem Ausland hat. Hat man allenfalls Angst, man könnte bei gewissen zukünftigen Uno-Partnern in Ungnade fallen, da dort in Sachen Drogenpolitik praktisch überall andere Wege gegangen werden?
Für die Beantwortung dieser Zusatzfragen, allenfalls auch in schriftlicher Form, bedanke ich mich zum Voraus bestens.