Waber Christian · Nationalrat · 2002-04-16
Waber Christian · Nationalrat · Bern · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2002-04-16
Wortprotokoll
Es ist mir vollkommen bewusst, dass wir an der Urne die Abstimmung über die staatliche Heroinabgabe verloren haben - sehr knapp, mit 47 Prozent Neinstimmen. Es geht hier also nicht darum, dass ich Recht haben will oder Recht haben muss, sondern dass die drei Fragen, die ich gestellt habe, vom Bundesrat nicht zu meiner Zufriedenheit beantwortet worden sind. Es werden da sehr viele Fragen aufgeworfen, Frau Bundesrätin. Ich beschränke mich aber auf zwei Fragen.
1. Sie sprechen in Ihrer Antwort von "Langzeitschäden, welche während der durchschnittlich zehnjährigen Suchtkarriere vor der heroingestützten Behandlung entstanden sind". Da frage ich Sie: Hört denn die Suchtkarriere mit der Abgabe von Heroin durch den Staat auf? Ist die Suchtkarriere dann beendet? Ist denn das Heroin, das durch den Staat abgegeben wird, keine Droge, kein Gift mehr?
2. Sie sagen auch, dass durch die heroingestützte Behandlung diesen Menschen eine Chance gegeben wird, "den Weg zurück in ein Leben in der Gesellschaft zu finden". Dazu meine Frage: Wie viele Menschen haben durch die Massnahme der Heroinabgabe diesen Weg in die Gesellschaft erfolgreich zurückgelegt?
Das wären die Fragen zur Interpellation. Da die Präsidentin darauf hingewiesen hat, dass die Motion 00.3482 gleichzeitig behandelt wird, hätte ich dazu auch noch eine Frage. Meine Motion verlangt, dass alle erfassten Kosten, die mit der heroingestützten Abgabe anfallen, zu berücksichtigen sind, und zwar in allen somatischen, psychischen und sozialen Aspekten in ihrer vollen Kostenwahrheit inklusive Langzeitschäden. Ihre Antwort darauf lautet: "Langzeitschäden bestehen bereits vor Eintritt in die Behandlung, und Tagesstrukturen stehen allen Heroinabhängigen offen. Diese Kosten gehören deshalb nicht in eine Gesamtrechnung zur heroingestützten Behandlung." Das entspricht nicht der Forderung, die ich aufgestellt habe. Ich habe ganz klar eine Einschränkung auf jene Menschen vorgenommen, die in die heroingestützte Behandlungen einbezogen sind. Meine Motion bezieht sich also nicht auf die andern Heroinabhängigen, sondern nur auf die Probanden, die eben in diese Behandlung einbezogen sind.
Es wäre doch ganz sicher auch für das Controlling sehr wertvoll, wenn wir eben vergleichen könnten, welche Kosten in Ihrem Programm - also der Heroinabgabe - und welche Kosten in der rein abstinenzorientierten Behandlung der Probanden anfallen.
Sie sagen dann auch, dass dies in den Zuständigkeitsbereich des Bundesrates falle, darum sei die Motion abzulehnen. Ich bin mir bewusst, dass es in Ihre Kompetenz fällt. Aber ich möchte Sie doch bitten, im Programm der Heroinabgabe die Kostenwahrheit einzuführen.