Lexipedia

Aebischer Matthias · Nationalrat · 2017-06-14

Aebischer Matthias · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-06-14

Wortprotokoll

Das Anliegen, welches Kollege Christoph Eymann in seiner parlamentarischen Initiative skizziert und welches auch von Nationalrätin Maya Graf unterstützt wird, ist ein hehres Ziel, fordert er doch - und auch sie -, dass der Kanton Basel-Landschaft, welcher an der Universität Basel, am Schweizerischen Tropeninstitut und auch an der Fachhochschule Nordwestschweiz beteiligt ist, Mitglied im Hochschulrat der Schweiz sein soll. Sie haben es gehört.

Wer im Hochschulrat vertreten ist, das steht im Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz in Artikel 12; wir haben es ebenfalls gehört. Dort steht, dass 14 Mitglieder der Trägerkantone der Universitäten, Fachhochschulen und pädagogischen Hochschulen mit dabei sind, plus ein Mitglied des Bundesrates. Jedem Kanton steht nur ein Sitz zu.

Vor dem Inkrafttreten des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes im Jahre 2015 gab es langwierige Verhandlungen über die Frage, wer alles im Hochschulrat vertreten sein soll. Geeinigt hat man sich dann darauf, dass alle zehn Universitätskantone einen Sitz erhalten und vier weitere Kantone, welche eine Fachhochschule oder eine Pädagogische Hochschule beherbergen, für jeweils vier Jahre gewählt werden. Wer das ist, entscheidet die Konferenz der Vereinbarungskantone.

Weshalb ist der Kanton Basel-Landschaft nun also nicht vertreten? Er ist zum einen kein Universitätskanton, denn die Uni Basel steht im Kanton Basel-Stadt. Und er wurde zum anderen von der Konferenz der Vereinbarungskantone nicht auserwählt, die Fachhochschule Nordwestschweiz zu vertreten; diese wird von der Regierung des Kantons Aargau vertreten.

Die Befürworter der Initiative haben argumentiert - das haben Sie vorhin gehört; das haben sie auch in der Kommission so gemacht -, dass nun Kantone im Hochschulrat sitzen würden, welche sich für einen teuren Alleingang mit einer eigenen Universität entschieden hätten, der Kanton Basel-Landschaft jedoch, welcher sich für eine wirtschaftlichere Zusammenarbeit mit Basel-Stadt eingelassen habe, nun [PAGE 1129] aussen vor bleibe. Das sei ungerecht, und deshalb müsse der Bund nun ein Machtwort sprechen und das Gesetz so abändern, dass mehr als 14 Kantone im Hochschulrat vertreten sein können - das hat Maya Graf gerade vorhin wiederholt.

Dem wiederum setzte die Kommissionsmehrheit entgegen, es sei nicht Sache des Bundes, den fein austarierten Vorschlag der Kantone von oben herab umzustossen. So hiess es etwa, der Kanton Basel-Landschaft könne ja im Hochschulrat als Vertreter der Fachhochschule Nordwestschweiz Platz nehmen. Dies würde dann heissen, dass der Kanton Aargau nicht mehr dabei wäre. Oder es hiess, der Kanton Basel-Landschaft könne sich mit dem Kanton Basel-Stadt als Universitätskanton abwechseln. Das alles sei jedoch Sache der Kantone und nicht Sache des Bundes.

Dieser Logik schlossen sich 17 Kommissionsmitglieder an, der Logik des Initianten 5; 2 Mitglieder der WBK-NR enthielten sich der Stimme. Das heisst konkret: Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen, der Initiative keine Folge zu geben.