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Guhl Bernhard · Nationalrat · 2017-06-14

Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2017-06-14

Wortprotokoll

Vorweg: Die Kommission beantragt mit 16 zu 9 Stimmen, der parlamentarischen Initiative 16.447, "Für eine Grundversorgung in der ganzen Schweiz", keine Folge zu geben. Die Minderheit Ammann, wie eben erwähnt, beantragt, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben, weil sie Handlungsbedarf sieht.

Die Mehrheit der Kommission anerkennt das Anliegen und spricht sich für eine hochstehende Grundversorgung aus, verneint aber, dass diese parlamentarische Initiative die einzige Lösung sei.

Die parlamentarische Initiative fordert, dass Bund und Kantone für alle den Zugang zu den Dienstleistungen der Grundversorgung sicherzustellen haben. Dabei sollen Bund und Kantone der gesamten Bevölkerung in allen Landesgegenden den Zugang zu den Gütern und Dienstleistungen des üblichen Bedarfs in bestmöglicher Qualität und zu gerechten Bedingungen gewährleisten.

Die parlamentarische Initiative ist weder in finanzieller noch in praktischer Hinsicht umsetzbar. Die Grundversorgung ist sehr komplex und muss differenziert betrachtet werden. Für eine allfällige Umsetzung gibt es kein sogenanntes Patentrezept. Vielmehr wären unzählige detaillierte Bereiche zu regeln, und es sind dann unzählige Abgrenzungsfragen zu klären. Der bessere Lösungsweg ist, konkrete Änderungen in einzelnen Bereichen zu fordern. Wir haben in dieser Session zum Beispiel bereits über Details im Postbereich oder bei den SBB abgestimmt. Die richtige Lösung geht also über die Regelung der Details in den einzelnen Sektoren.

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates hatte schon früher mit einer Kommissionsmotion eine allgemeine Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung verlangt. Der Vorstoss wurde im Zusammenhang mit dem Geschäft 13.036, "Grundversorgung. Allgemeine Verfassungsbestimmung", welches ebenfalls das Ziel einer allgemeinen Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung hatte, abgeschrieben. Jene Vorlage wurde vom Nationalrat 2015 versenkt, nachdem er sich zum zweiten Mal gegen die geplante Änderung ausgesprochen hatte, dies mit 110 zu 75 Stimmen. Zusätzlich möchte ich noch erwähnen, dass die Volksinitiative "pro Service public" vor einem Jahr vom Schweizervolk mit 67 Prozent der Stimmen abgelehnt wurde.

Ich komme zum Schluss: Mit 16 zu 9 Stimmen beantragt Ihre KVF, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben, weil sie das Thema Grundversorgung differenziert betrachten möchte.