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Graf Maya · Nationalrat · 2017-06-14

Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2017-06-14

Wortprotokoll

Die vorliegende parlamentarische Initiative Eymann verlangt, dass Artikel 12 des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes so geändert wird, dass von Gesetzes wegen im Hochschulrat die Regierungen aller massgeblichen Hochschulträger vertreten sind. Leider ist dies heute beim Kanton Basel-Landschaft nicht der Fall.

Der Kanton Basel-Landschaft ist ein massgeblicher Hochschulträger. Er ist paritätischer Mitträger der Universität beider Basel, er ist Mitträger der Fachhochschule Nordwestschweiz und seit diesem Jahr neu auch des Swiss TPH, des Schweizerischen Tropen- und Public-Health-Instituts. Damit zählt er zu denjenigen Hochschulträgern in der Schweiz, die ein überdurchschnittlich hohes finanzielles Engagement und eine grosse Verantwortung für die Hochschulpolitik der Schweiz übernehmen. Der Kanton Basel-Landschaft stellt dem Hochschulraum Schweiz jährlich eine Viertelmilliarde Franken zur Verfügung. Er ist somit der fünftgrösste Zahler unter allen Kantonen. Aber er hat keinen Sitz im 14 Mitglieder umfassenden Hochschulrat und ist somit nicht stimmberechtigt.

Diese unverständliche und ungerechte Situation entspricht in keiner Weise den aktuellen hochschulpolitischen Realitäten. Sie ist entstanden, weil bei der Umsetzung von Artikel 12 des neuen Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes von 2011 und dem daraus folgenden Hochschulkonkordat von 2013 auf die veraltete Grundlage der universitären Koordination von 1999 zurückgegriffen wurde. Damals war aber der Kanton Basel-Landschaft noch kein Universitätsmitträger. Dies wurde er erst 2007. Am 4. Dezember 2007 wurde der Anspruch auf einen Sitz als vollwertiger Hochschulkanton in einem Schreiben von alt Bundesrat Couchepin denn auch bestätigt. Der Kanton Basel-Landschaft wurde gebeten, auf die Inkraftsetzung des neuen Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes zu warten. Dort ist aber keine bikantonale Trägerschaft vorgesehen. Die Anerkennung des Kantons Basel-Landschaft als vollwertiger Hochschulkanton mit Stimmrecht im Hochschulrat blieb leider trotz diversen parlamentarischen Interventionen bis heute aus.

Selbstverständlich ist es mehr als bedauerlich, dass im Hochschulkonkordat die Kantone selbst keine Lösung für dieses berechtigte Anliegen finden. Daher unterstützt die Minderheit der WBK die parlamentarische Initiative Eymann und beantragt, ihr Folge zu geben. Sie verlangt, dass das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz in solcher Weise geändert wird, dass die massgeblichen Hochschulträger eben von Gesetzes wegen vertreten sind. Sie kann beispielsweise eine Aufstockung von 14 auf 15 Mitglieder im Hochschulrat vorsehen, denn es geht nicht darum, jemanden, eine Kantonsregierung, aus dem Hochschulrat zu verdrängen, sondern den Universitäts-, Fachhochschul- und Swiss-TPH-Träger Kanton Basel-Landschaft endlich als gleichwertigen Hochschulträger anzuerkennen.

Ich möchte noch kurz auf zwei Gegenargumente eingehen. Es wird moniert, der Kanton Basel-Landschaft könne sich ja mit dem Kanton Basel-Stadt im Hochschulrat abwechseln, denn die Universität könne ja nicht zwei Stimmen haben. Hier wird verkannt, dass im Hochschulrat explizit nicht Hochschulen, sondern Kantonsregierungen vertreten sind, weil sie als Träger für die Finanzierung der Hochschulen verantwortlich sind. Der Kanton Basel-Landschaft ist ein eigenständiger Kanton, der zudem drei Hochschulen massgeblich mitfinanziert und diese Verantwortung auch trägt. Es ist zu begrüssen, wenn Universitäten von Kantonen gemeinsam getragen werden, und dies sollte nicht bestraft werden, indem solche Unterstützerkantone kein Mitspracherecht im Hochschulrat erhalten.

Soll die Konsequenz wirklich sein, wie bereits geschehen, dass Kantone neue Universitäten gründen, anstatt sich an bestehenden Universitäten als gleichberechtigte Partner zu beteiligen? Ob dies in unserer Schweizer Hochschullandschaft, die bereits sehr dicht ist und in der die finanziellen Mittel und die Exzellenz eher gebündelt und gestärkt als erweitert werden sollen, wirklich das richtige Signal ist?

Für die Minderheit ist klar, dass Artikel 12 des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes überarbeitet werden muss. Er muss unbedingt den heutigen hochschulpolitischen Realitäten angepasst werden.

Bitte stimmen Sie mit der Minderheit, und unterstützen Sie die parlamentarische Initiative Eymann.