Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · 2017-06-15
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2017-06-15
Wortprotokoll
Der Bundesrat lehnt die Motion ab, weil er der Meinung ist, dass die beiden Bedingungen bereits erfüllt werden respektive in absehbarer Zeit erfüllt werden können und es nicht einen neuen, zusätzlichen, auf eine Motion gestützten Auftrag braucht.
Die gesetzliche Pflicht zur Suche nach einer Zwischenbeschäftigung während der Kurzarbeitsentschädigung verursacht einen administrativen Aufwand, das ist unbestritten. Die Erfolgsaussichten sind auch relativ bescheiden, um das auch gleich noch gesagt zu haben. Im Unterschied zum Erstrat empfiehlt der Bundesrat keine sofortige Änderung des entsprechenden Gesetzesartikels. Die Anpassung soll bei der nächsten grösseren Gesetzesrevision vorgenommen werden. Was den Bürokratieaufwand anbetrifft, so wissen Sie, wie wir hier in diesem Raum um 5 Millionen [PAGE 1137] Franken gestritten haben, die ich für die Durchsetzung des E-Government haben wollte; das im Zusammenhang mit den KMU und mit der Arbeitskontrolle. Ich bin froh, dass das Projekt sich jetzt langsam, aber sicher der Finalisierung nähert und, so scheint es, einsatztauglich werden wird. Dann wäre das ein Erfolg.
Fazit: Eine sofortige Anpassung scheint dem Bundesrat für den ersten Teil der Motion jetzt nicht nötig, und der zweite Teil ist unterwegs. Es ist eine Frage von wenigen Wochen, vielleicht von ein paar Monaten, bis wir die verringerte administrative Belastung über das E-Government sichergestellt haben.
Wir sind gut beschäftigt, das ist erfreulich. Die Arbeitslosigkeit geht zurück, die Kurzarbeit wird nicht übermässig beansprucht. Das ist auch grundsätzlich erfreulich. Die Kurzarbeitsentschädigung, die Kurzarbeitsunterstützung ist gedacht für Überbrückungen. Wenn sie nicht allzu stark beansprucht wird, dann ist offensichtlich das Überbrücken nicht das erste Kriterium. Damit sind wir beim heiklen Punkt, dass wir gerne Kurzarbeitsentschädigung zahlen würden, wenn denn in der Zeit, während der sie benutzt wird, sichergestellt werden könnte, dass die Kontinuität der Arbeitsplätze weiterhin gegeben ist. Das ist einfach nicht in jedem Fall so möglich.
Ich mache Ihnen beliebt, die Motion gemäss dem Antrag des Bundesrates nicht anzunehmen. Seien Sie aber versichert, dass der Inhalt der Motion vom Bundesrat nicht bestritten wird und wir beide Teile umsetzen.