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Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-03-13

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-03-13

Wortprotokoll

Im Oktober 1994 wurde durch den damaligen Vorsteher des EJPD die Behandlung aller zwischen dem 1. Juli 1990 und dem 31. Dezember 1992 eingereichten Asylgesuche srilankischer Staatsangehöriger sowie der Vollzug bereits rechtskräftiger Wegweisungsverfügungen mit Ausnahme von Personen mit deliktischem, dissozialem und rechtsmissbräuchlichem Verhalten sistiert. Die Sistierung erfolgte, weil zum damaligen Zeitpunkt der Vollzug von Wegweisungen nach Sri Lanka nicht mit den getroffenen Verfügungen Schritt zu halten vermochte. Die Rückführungen erfolgten insbesondere aufgrund der schwierigen Papierbeschaffung sowie der beschränkten Vollzugskapazitäten der Kantone nur in geringer Zahl. Zudem gab es wirtschaftlich motivierte innenpolitische Interventionen, die sich gegen eine Rückführung srilankischer Staatsangehöriger aussprachen. Aufgrund dieser Situation und der Entwicklung der Lage im Heimatland sah sich der damalige Vorsteher des EJPD dazu veranlasst, den Behandlungs- und Vollzugsstopp zu verfügen.

Der Bundesrat wird nicht auf seinen Entscheid vom 1. März 2000 zurückkommen. Dieser Bundesratsentscheid basiert auf dem Gebot der rechtsgleichen Behandlung. Alle Asylgesuche aus der gleichen Zeitperiode sollen - unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Asylsuchenden und unabhängig vom Verfahrensstand - in derselben Weise behandelt werden. Dabei werden rechtliche humanitäre, politische, finanzielle und wirtschaftliche Gesichtspunkte gleichermassen berücksichtigt.