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Janiak Claude · Ständerat · 2017-06-15

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-06-15

Wortprotokoll

Das meiste, was ich sagen wollte, ist schon gesagt worden. Trotzdem möchte ich kurz aus meiner Sicht zu zwei Punkten etwas sagen.

Zuerst einmal teile ich die Auffassung, dass man im Rahmen einer Detailberatung alle Anliegen, die man hat, einbringen kann und dass sie berücksichtigt werden können. Die strittigen Punkte können im Rahmen einer Detailberatung geklärt werden.

Zum ersten Punkt der Rückweisung, der Auslagerung von SBB Cargo: Es hat mich schon etwas überrascht, dass man das zu diesem Zeitpunkt mit dieser Vorlage verbinden will. Für diesen Punkt habe ich wenig Verständnis. Es ist ein bisschen ein Dauerbrenner. Es war, glaube ich, vor zwei Jahren, dass wir diese Frage hier diskutiert und entschieden haben. Wir wissen, dass ein entsprechendes Postulat angenommen worden ist. Es ist uns versprochen worden, dass der entsprechende Bericht in diesem Sommer kommen wird. Wir werden also im Herbst Gelegenheit haben, diese Debatte zu führen, wobei hier ja zum Teil die Meinungen schon gemacht sind. Aber jedenfalls hat der Ständerat nach meiner Erinnerung hier ebenfalls eine klare Position eingenommen.

Was den zweiten Punkt der Rückweisung betrifft, hat Herr Kollege Engler zu Recht auf den Widerspruch zwischen dem ersten und dem zweiten Punkt hingewiesen. Wenn man die Auslagerung will und dann beim anderen Punkt eine Systemführerschaft verlangt, ist das widersprüchlich. Es ist zu Recht gesagt worden, dass das dort geht, wo keine Marktsituation besteht, wo keine Konkurrenzsituation besteht. Dort kann man das verlangen. Tatsache ist, und ich glaube, diesen Punkt müssen wir dann genau anschauen, dass das die Frage der letzten Meile betrifft. Das ist ein Punkt, der geregelt werden muss. Wir haben ja im Rahmen des Gütertransportgesetzes Artikel 25 Absatz 2 verabschiedet. Ich kann Ihnen diesen noch vorlesen: "Er" - der Bundesrat - "kann [PAGE 511] insbesondere Vorschriften erlassen, um Diskriminierungen im Gütertransport zu verhindern." Möglicherweise ist diese Bestimmung etwas schwach. Man kann sich fragen, ob man das nicht auch auf Gesetzesebene statt nur auf Verordnungsebene noch ein bisschen deutlicher zum Ausdruck bringen könnte.

Es ist auch bereits erwähnt worden - diese Auffassung teile ich auch -, dass der Güterverkehr innerhalb des Konzerns SBB immer noch eine schwache Stellung hat. Wenn Sie die Vorstellung des Jahresberichtes an der Jahresmedienkonferenz hören, dann stellen Sie fest, dass gross über den Personenverkehr berichtet wird, über die grossen Beträge, die mit SBB Immobilien umgesetzt werden. Wenn man Glück hat, sagen sie dann auch noch etwas zum Güterverkehr. Aber es ist nach meiner Meinung ganz klar, dass der Güterverkehr nicht die Rolle hat, die ihm zukommen sollte. Wir haben das im Rahmen der Beratung des Gütertransportgesetzes seinerzeit ausführlich diskutiert. Ich hoffe, dass die Erkenntnis auch aufseiten der SBB langsam Früchte trägt, dass eine Stärkung der Position des Güterverkehrs stattfinden muss.

Ich bitte Sie ebenfalls, der Kommission zu folgen und die Rückweisung abzulehnen.