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Hösli Werner · Ständerat · 2017-06-15

Hösli Werner · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-06-15

Wortprotokoll

Ich kann mich in dieser Sache relativ kurz fassen. Es gab zwar auch in unserer Kommission gewisse Vorbehalte gegen diese Vorlage, aber von der Richtigkeit einer Rückweisung konnte ich nur mich selber überzeugen.

Trotzdem ein paar Worte dazu: Es war, meine ich, keine Sternstunde für Bundesrat und Verwaltung, als sie die Botschaft zur Organisation der Bahninfrastruktur ausarbeiteten, weil letztlich der Föderalismus durch diese Vorlage geschwächt wird, vor allem bei der Systemführerschaft im Personenverkehr. Etwas aufgeschreckt durch den Entscheid des Nationalrates wurde dann vom UVEK unserer KVF ein Papier unterbreitet, gemäss dem all die aufgeworfenen Fragen, welche für die Rückweisung sprechen, in der Detailberatung gut und problemlos entschieden werden können. Es lagen sogar bereits Formulierungsvorschläge für die eine oder andere Lösungsvariante vor.

So als persönliches Zwischenfazit: besser spät als nie. Nach meiner Beurteilung hätte dies mindestens teilweise in der Botschaft abgehandelt werden können, ja vielleicht sogar abgehandelt werden müssen.

Zum Thema der Systemführerschaft im Personenverkehr wurde uns in diesem Papier mitgeteilt, dass das UVEK gewillt ist, in direkter Zusammenarbeit einen Weg für einen stärkeren Einbezug der Kantone zu finden. Die Folgerung daraus für die Kommission war: Das UVEK führt bereits Gespräche, um mit den Kantonen einvernehmlich eine guterarbeitete Lösung zu präsentieren. Gemäss Schreiben vom 9. Juni 2017 der Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs und der Branche des öffentlichen Verkehrs, welches wir mindestens teilweise erhalten haben, ist es jedoch nicht gelungen, in diesen angekündigten hochdotierten Gesprächen etwas Zählbares hervorzubringen. Es gibt momentan keinen Konsens mit dem UVEK - warum auch immer.

Es bräuchte jetzt also kurz und bündig einen Entscheid des Parlamentes über Streichung oder Beibehaltung von Artikel 18a des Personenbeförderungsgesetzes. Für die Zukunft ist dies meines Erachtens aber keine gute Lösung, weil sich dann die im Parlament Unterlegenen, seien dies nun die Kantone, sei es die Branche oder das UVEK, immer hinter diesem Entscheid verbergen respektive diesen als Grund für die eine oder andere Entwicklung vorschieben könnten. Wir brauchen aber einen Konsens zwischen den Beteiligten, wenn dieser Entscheid auf festen Beinen stehen und zukunftsgerichtet sein soll. Manchmal muss man die Beteiligten zum Glück zwingen.

Nicht zuletzt aufgrund dieser neuesten Entwicklungen glaube ich weiterhin an die Richtigkeit des nationalrätlichen Entscheides. Das wird Sie nicht beunruhigen, aber ich wollte es doch noch gesagt haben.