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Salzmann Werner · Nationalrat · 2017-06-15

Salzmann Werner · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-06-15

Wortprotokoll

Im Namen der Sicherheitspolitischen Kommission beantrage ich Ihnen, der Motion "Auch Zivildienstleistende für die Öffentlichkeit erkennbar machen" zuzustimmen. Die Kommission hat sich an ihrer Sitzung vom 30. Januar 2017 mit 14 gegen 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen für diese Kommissionsmotion ausgesprochen.

Worum geht es? In der Armee und im Zivilschutz tragen die Dienstleistenden eine Uniform und sind somit in der Öffentlichkeit erkenn- oder wahrnehmbar. Jede Bürgerin und jeder Bürger sieht auf den ersten Blick, dass es sich um Soldaten oder um Zivilschützer handelt, die sich da und dort engagieren. Es ist auch richtig, dass das Volk erkennt, was unsere Wehrpflichtigen leisten und wo sie ihre Arbeit während der Dienstpflicht leisten.

Nun geht es der Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission darum, dass wir auch die Zivildienstleistenden während ihrer Arbeit im Dienste der Schweiz erkennen können. Die Kommissionsmehrheit will wenigstens in diesem Bereich die Spiesse gleich lang machen. Die Bevölkerung soll auf Anhieb erkennen, wer Zivildienst leistet und welche wertvolle Arbeit auch Zivildienstler vollbringen.

Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort zur Motion, dass nur Angehörige der Armee und des Zivilschutzes aufgrund des Völkerrechts verpflichtet seien, Uniformen zu tragen. Zudem würden Uniformen für Zivis nicht in die Vielfalt von Einzeleinsätzen passen, und die Führung der Zivis liege in der Verantwortung der Einsatzbetriebe. Ein Uniformzwang könne von den Einsatzbetrieben, vom Bauernhof bis zum Universitätsspital, kaum durchgesetzt werden.

Es geht gar nicht um eine Uniform oder um einen Uniformzwang, sondern um eine einfache Kennzeichnung - das haben wir so in der Sicherheitspolitischen Kommission behandelt und besprochen -, zum Beispiel eine Armbinde, ein Badge oder ein ähnliches Kennzeichen, wie sie in jedem Einsatzbetrieb auch ohne grossen Aufwand und ohne grosse Umstände getragen werden können.

Was spricht dagegen, dass auch Zivildienstleistende als solche wahrgenommen werden? Sie haben es gehört: Der Zivildienst tut Gutes, also soll er doch auch erkennbar sein. Umgekehrt soll es auch so sein, wie es bei den Soldaten der Fall ist, dass Zivildienstler, die fehlbar sind, die ihren Zivildienst nicht gut machen und sich unanständig aufführen oder andere Probleme verursachen, als solche erkannt werden.

Die Kommissionsminderheit hat folgende Bedenken geäussert: Zivildienstleistende, die in einem Gefängnis arbeiten, müssen und dürfen aus Sicherheitsgründen nicht erkennbar sein, und in den Spitälern gebe es hygienische Gründe, die dagegen sprächen. In den Gefängnissen tragen Zivildienstleistende aber gar keine Namensschilder, und somit ist die Anonymität gewährleistet. Eine Armbinde oder ein Badge würde nur die Dienstart, also den Zivildienst, kennzeichnen, nicht die Person. Im Spital sprechen hygienische Gründe gegen eine Uniform. Eine Uniform ist gar nicht gefordert, sondern nur ein Badge oder eine Armbinde, gegen die auch hygienische Gründe nicht sprechen.

Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort auch, der Einfachheit halber rede er nur von Uniformen, die Stellungnahme gelte jedoch auch für andere Formen. Dann schreibt der Bundesrat, die Kostenfolgen für die freiwillige Kennzeichnung - Kleider und Logistik - lägen bei etwa 520 000 Franken. Die Kommission hat ausdrücklich nicht von Uniformen gesprochen. Ein Namensschild, ein Badge oder eine Armbinde kostet maximal 7 bis 10 Franken, und das würde bei 6000 Zivildienstleistenden etwa 40 000 bis 60 000 Franken ausmachen. Sie können die Preise für eine Armbinde auf www.sportmedaillen.ch/armbinde.html selber nachschauen. Es ist also rund zehnmal weniger und in einem verhältnismässigen Rahmen.

Die Kommissionsmehrheit ist sich bewusst, dass es dringlichere Probleme gibt als dieses. Jedoch ist der Trend, wie wir auch von Walter Müller gehört haben, in den Zivildienst auszuweichen, stark am Wachsen. Wir werden in diesem Jahr die Siebentausendermarke überschreiten. Dieser Trend gefährdet die Rekrutierung der notwendigen Anzahl Armeeangehörigen für den geforderten Bestand von 100 000 Mann plus 40 000 Mann Reserve massiv. Somit müssen wir tun, was wir tun können, und das andere nicht lassen.

Im Namen der Kommissionsmehrheit beantrage ich Ihnen, der Motion der Sicherheitspolitischen Kommission zuzustimmen.