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Baumann Isidor · Ständerat · 2017-06-15

Baumann Isidor · Ständerat · Uri · CVP-Fraktion · 2017-06-15

Wortprotokoll

Ich ersuche Sie, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Wenn jetzt alle nicken, könnte ich auf die Begründung verzichten. Aber das kann ich nicht sauber abschätzen, darum begründe ich meinen Antrag noch.

Mit dem Folgegeben würden Sie die Voraussetzungen für die Ausarbeitung der notwendigen gesetzlichen Grundlagen schaffen, um die Probleme im Zusammenhang mit dem Verkauf von importiertem Halalfleisch, das von Tieren stammt, die vor der Schlachtung nicht betäubt wurden, zu beseitigen. Sie wissen es alle: In der Schweiz ist das Schlachten ohne Betäubung nicht erlaubt. Es ist nicht zuletzt schon darum richtig, eine obligatorische Deklaration von importiertem Halalfleisch, das von Tieren stammt, die ohne Betäubung geschlachtet wurden, in der Landwirtschaftlichen Deklarationsverordnung bis hin zur transparenten Information der Konsumenten festzuschreiben. Gleichzeitig soll die vermutete, aber auch schon festgestellte Umgehung der zugelassenen Verkaufsstellen und die Benachteiligung der für den Fleischimport zugelassenen Betriebe verhindert werden.

Mit dem Folgegeben kann erstens dem Tierschutz, zweitens der transparenten Deklaration, drittens der Verhinderung von Umgehungen und viertens den Benachteiligungen innerhalb der Branche Rechnung getragen werden.

Tierschutz und Tierethik haben in der Schweiz einen sehr hohen Stellenwert, und das zu Recht. Wir können nun mit dieser parlamentarischen Initiative ein Signal zur Sensibilisierung ausländischer Zulieferer senden, denn von islamischen Glaubensgelehrten werden immer mehr Betäubungsverfahren anerkannt. Der Beweis hierfür ist, dass in der Schweiz mehr als ein halbes Dutzend Halalschlachtstellen mit diesen Betäubungsverfahren den Markt beliefern können.

Die Forderung nach einer transparenten Deklaration ist für den Import von Halalfleisch absolut vertretbar. Wir sind in der Schweiz praktisch bei allen Produkten, bei Lebensmitteln im Speziellen, Deklarationsweltmeister. Nur bei Importen getrauen wir uns nicht, die gleichen Vorgaben zur Bedingung zu machen. Eine Deklarationspflicht ist zur Information und zum Schutz der Endkonsumenten auf allen Verkaufsstufen zwingend zu erreichen. Tun wir das in diesem Fall nicht, vernachlässigen wir den Konsumentenschutz.

Im Weiteren muss es in unserem Interesse liegen, dass Umgehungen, wie sie in der Praxis festgestellt werden, gezielt verhindert werden können. Auch ein tieferer Steigerungserlös beim Import von Halalfleisch sollte uns nicht gleichgültig sein, denn wie wollen wir den Konsumentinnen und Konsumenten erklären, dass Halalfleisch bis zu 10 Franken pro Kilo günstiger importiert werden kann als das Fleisch aus tiergerechten Schlachtungen? Eine berechtigte Anpassung, das heisst eine Erhöhung der Zuschlagspreise für die Teilzollkontingente, führt auch zu Mehreinnahmen in der Bundeskasse. Da kann ja wohl kaum jemand dagegen sein! Übrigens, Sie erinnern sich, haben wir das aus ähnlichen Gründen auch beim Würzfleisch gemacht.

Geben Sie darum der parlamentarischen Initiative Folge! Die Glaubens- und Gewissensfreiheit bleibt trotzdem gewahrt. Sie schaden also niemandem, sondern Sie fördern die Marktgerechtigkeit und helfen der Bundeskasse, den Tieren und sicher auch den Konsumentinnen und Konsumenten.