Nussbaumer Eric · Nationalrat · 2017-06-15
Nussbaumer Eric · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-06-15
Wortprotokoll
Zunächst einmal geht es nach meinem Verständnis nicht um eine automatische Rechtsübernahme. Das ist eine verkürzte Darstellung der Intention eines institutionellen Rahmenabkommens.
Es geht darum, dass die Schweiz, da sie, sage ich jetzt einmal, ein Teil der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ist, gute rechtliche Rahmenbedingungen hat. Sie hat darum auch in einem autonomen Nachvollzug oder in einer eigenständigen Entscheidung gesagt: Wir nehmen Elemente des europäischen Rechtsrahmens auf.
Wir haben gleichzeitig gesagt, dass wir diesen bilateralen Weg weiterführen möchten, und sind darum interessiert, im Rahmen der Rechtssicherheit diesen institutionellen Rahmen zu festigen. Darum hat der Bundesrat in Absprache mit der Europäischen Union gesagt, dass wir daher auch darüber einig werden sollten, wie wir die dynamische Nachführung des Rechtes miteinander regeln, weil sonst in der Schweiz ein inhomogener Rechtsraum entsteht, der durch bilaterale Verträge zwar gefestigt ist, sich aber dann nicht entwickelt.
Darum kann die Schweiz jederzeit, auch wenn sie ein solches institutionelles Abkommen abschliesst, eigenständig [PAGE 1183] entscheiden. Selbstverständlich hätte das Konsequenzen. Aber es ist eine dynamische Auseinandersetzung, die Volksrechte werden gewahrt, und am Schluss muss man die Konsequenzen sehen, die ein entsprechender Entscheid hätte.
Nach meinem Verständnis ist im institutionellen Abkommen keine automatische Rechtsübernahme vorgesehen.