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Sommaruga Simonetta · Nationalrat · 2002-04-16

Sommaruga Simonetta · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-04-16

Wortprotokoll

Die Schweizerische Eidgenossenschaft fördert "die nachhaltige Entwicklung". "Sie setzt sich ein für die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen ...." Das steht in Artikel 2 unserer Bundesverfassung. Ich bin mir bewusst, dass der Begriff "Nachhaltigkeit" häufig und fast inflationär verwendet wird. Trotzdem scheint mir "Nachhaltigkeit" ein ernst zu nehmender Begriff und vor allem ein ernst zu nehmendes Anliegen zu sein.

In Artikel 71 Absatz 1 BVG geht es darum, welche Kriterien wir für die Vermögensverwaltung der Vorsorgeeinrichtungen definieren. Es ist verständlich und klar, dass dabei die Sicherheit und ein genügender Ertrag im Vordergrund stehen und wesentliche, zentrale Elemente sind. Doch mir fehlt bei dieser Aufzählung eine Verknüpfung oder eine Übereinstimmung mit den Zielen der Bundesverfassung. Mittlerweile wissen wir alle, dass die Anlagestrategien und -entscheide der Vorsorgeeinrichtungen, vor allem der institutionellen Anleger, einen enormen Einfluss auf das Angebot nehmen können. Diesen Einfluss sollten wir vermehrt nutzen. Ich möchte Ihnen deshalb beantragen, dass wir für die Vermögensverwaltung der Vorsorgeeinrichtungen nebst der Sicherheit und dem genügenden Ertrag als weiteres Kriterium die Nachhaltigkeit anfügen.

Unter den privaten Anlegerinnen und Anlegern sind Anlagen unter dem Kriterium der Nachhaltigkeit mittlerweile etabliert. Sie stossen auf grosses Interesse. Die Zahl der Angebote und das Kapital, das in diese Anlagen investiert wurde, haben sich allein im Jahr 2000 verdoppelt. Diese Strategie und diese Entwicklung sind nicht verwunderlich, weil Investitionen in nachhaltige Anlagen langfristig finanziell erfolgreicher sind. Deshalb nehmen diese Angebote rasant zu. Gerade die Börsenbaisse der letzten Jahre hat gezeigt, dass diese Anlagen auch sicherer sind. Bei den Kriterien der Nachhaltigkeit bin ich mir bewusst, dass der Bundesrat in einer Verordnung noch Präzisierungsarbeit leisten müsste. Es gibt aber mittlerweile international anerkannte Kataloge und Benchmarks für die Nachhaltigkeit.

Ich bitte Sie deshalb, den Antrag Ménétrey-Savary, der etwas präziser und vielleicht etwas detaillierter ist, zu unterstützen. Ich unterstütze ihn ebenfalls. Trotzdem werde ich meinen Antrag als Eventualantrag aufrechterhalten, für den Fall, dass der Antrag Ménétrey-Savary abgelehnt wird. Selbstverständlich bitte ich Sie auch, den Antrag der Minderheit Goll zu unterstützen, der komplementär ist und keine Vorschriften darüber macht, wie die Anlagen getätigt werden sollen. Aber er verlangt eine Transparenz, die in diesem Geschäft absolut zentral ist.