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Humbel Ruth · Nationalrat · 2017-09-11

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion · 2017-09-11

Wortprotokoll

In der parlamentarischen Initiative Egerszegi-Obrist "Nachbesserung der Pflegefinanzierung" geht es darum, die Zuständigkeiten betreffend Kostenpflichtigkeit bei ausserkantonalen Pflegeheimaufenthalten klar zu regeln. Einigkeit zwischen den beiden Räten besteht bezüglich der kantonalen Zuständigkeit bei einem ausserkantonalen Pflegeheimaufenthalt für die Restfinanzierung. Zuständig bleibt der ursprüngliche Wohnsitzkanton. Der Heimaufenthalt begründet keinen neuen Wohnsitz.

Nach wie vor besteht eine Differenz bei der Frage, welcher Betrag der Restkostenfinanzierung massgebend ist, derjenige des Standortkantons des Heims oder derjenige des ursprünglichen Wohnsitzkantons der betreffenden Person.

Der Ständerat will, dass die Restkostenfinanzierung nur dann nach den Regeln des Standortkantons des Leistungserbringers erfolgen kann, wenn der Wohnkanton in seinem Gebiet keinen Pflegeheimplatz zur Verfügung stellen kann. Es geht bei dieser Differenz folglich um eine Abwägung zwischen Patienteninteressen und Kantonsinteressen. Der Ständerat gewichtet die Kantonsinteressen stärker. Für Ihre SGK stehen die Patienteninteressen im Vordergrund. Ihre SGK beantragt daher einstimmig, an der nationalrätlichen Fassung festzuhalten. Danach gelten für die Restkostenfinanzierung die Regelungen des Standortkantons des Leistungserbringers, sofern keine anderslautenden Vereinbarungen zwischen den Kantonen bestehen.

Der Beschluss des Ständerates würde dazu führen, dass zuerst geprüft werden müsste, ob irgendwo im Kanton ein Heimplatz zur Verfügung stünde. Wenn dann in einem völlig anderen Teil des Kantons noch ein leeres Pflegeheimbett zur Verfügung stünde, weil dort möglicherweise Überkapazitäten bestehen würden, müsste der Patient oder die Patientin zwingend in dieses Pflegeheim und könnte nicht wohnortnah oder verwandtennah einen Pflegeheimplatz wählen. Das wäre eine massive Einschränkung der Wahlfreiheit und wäre sicher nicht patientenfreundlich. Es war sowohl bei der Spitalfinanzierung wie bei der Pflegefinanzierung die Absicht des Parlamentes, die Wahlfreiheit zu belassen. Der Beschluss des Ständerates würde zudem einen Bürokratieausbau zur Folge haben. Die Kantone müssten eine Art Clearingstelle schaffen, bei der sich jede Person, welche in ein Heim eintreten möchte, melden müsste.

Die nationalrätliche Lösung hat die Wahlfreiheit der Patienten sowie die Rechtssicherheit für Patienten und Heime im Fokus. Es ist ein Kompromiss, der auch für die Kantone akzeptabel sein muss.

Im Namen der SGK, welche einstimmig, mit 24 zu 0 Stimmen, beschlossen hat, beantrage ich Ihnen, an der Fassung des Nationalrates festzuhalten.