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Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-09-11

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-09-11

Wortprotokoll

Sie haben ja gesehen, dass der Bundesrat die Motion Ihrer Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen zur Ablehnung empfiehlt. Wir hatten, wie die Frau Kommissionssprecherin zu Recht ausgeführt hat, Ende Oktober des vergangenen Jahres im Rahmen der Service-public-Debatte den Auftrag erhalten, einen Bericht zu verfassen, um allfällige Möglichkeiten zur Stärkung der privaten lokalen Veranstalter mit Leistungsauftrag aufzuzeigen. Das Bakom hat diesen Bericht im Januar abgeliefert. Man hat sich darin, was die Aufhebung der Zwei-plus-zwei-Regel, also von Artikel 44 Absatz 3 RTVG, betrifft, offen gezeigt, hingegen ablehnend, was Artikel 39 Absatz 2 RTVG betrifft, d. h. die Vergrösserung der publizistischen Versorgungsgebiete.

Der Bundesrat ist nach wie vor dieser Meinung und beantragt deshalb aufgrund der geforderten Änderung von Artikel 39 Absatz 2 RTVG die Ablehnung der Motion. Mit der Begründung, der Text der Motion sei nicht unterteilt, hat der Nationalrat eine differenzierte Antwort in dem Sinne, wie es der Bundesrat vorschlägt, abgelehnt. Deshalb bleibt mir formal nur die Möglichkeit, die Ablehnung der ganzen Motion zu beantragen.

Die Zwei-plus-zwei-Regel, welche bestimmt, dass ein Unternehmen maximal zwei Fernseh- und zwei Radiokonzessionen erwerben darf, ist aus heutiger Sicht und im Lichte der digitalen Entwicklung tatsächlich zu starr. Es gibt auch sinnvolle Entwicklungen, die wir damit verhindern. Deshalb ist der Bundesrat bereit, diese Regel anzupassen bzw. aufzuheben. Das werden wir schon im Entwurf zum Gesetz über [PAGE 1241] elektronische Medien, den wir im nächsten Jahr unterbreiten werden, umsetzen.

Anders ist es beim zweiten Anliegen, bei den publizistischen Versorgungsgebieten. Hier erachten wir eine Vergrösserung als kontraproduktiv. Technisch ist die Verbreitung schon lange realisiert: Über Internet sind regionale Fernsehprogramme weltweit zu empfangen. Hier braucht es aus technischen Gründen keine Vergrösserung der Versorgungsgebiete. Regionale Programme können auch in grösseren Räumen kommerzialisiert werden. Daher verspricht eine Vergrösserung der publizistischen Versorgungsgebiete kaum eine ökonomische Verbesserung der Lage der privaten Regionalfernsehstationen, ganz im Gegenteil: Vergrösserte publizistische Versorgungsgebiete bedeuten, dass grössere und auch komplexere Regionen journalistisch abgedeckt werden müssen. Das bedeutet, dass mehr Journalistinnen und Journalisten nötig sind, um die Berichterstattung über das politische, soziale oder kulturelle Geschehen in diesem geografisch grösseren Raum sicherzustellen. Das kostet primär also mal mehr Geld, ohne dass gleichzeitig Mehreinnahmen im gleichen Mass garantiert wären.

Heute erhalten 13 regionale Fernsehstationen einen Anteil an den Empfangsgebühren, um flächendeckend einen regionalen publizistischen Service public sicherzustellen. Vergrössert man nun diese publizistischen Versorgungsgebiete, gibt es auch mehr Überschneidungen, und mit den Empfangsgebühren bezahlen wir indirekt den wirtschaftlichen Konkurrenzkampf unter den Stationen, was nicht effizient ist. Senkt man aber die Anzahl der Versorgungsgebiete, in welchen die Fernsehstationen finanziell unterstützt werden, ist das aus Sicht des Bundesrates aus föderalistischen Gründen heikel.

Es ist deshalb symptomatisch bis erhellend, dass sich der Dachverband der Schweizer Regionalfernsehen in einer jüngeren Stellungnahme vehement für die Beibehaltung der publizistischen Versorgungsgebiete in ihrer bestehenden Anzahl und in ihrer bestehenden Form ausgesprochen hat.

Deshalb glaube ich: Der Vorschlag ist gut gemeint, aber die Nachteile überwiegen die angeblichen Vorteile klar.