Guldimann Tim · Nationalrat · 2017-09-11
Guldimann Tim · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-09-11
Wortprotokoll
Die Auslandschweizer verdienen Aufmerksamkeit. Mit 19 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Aussenpolitische Kommission am 3. Juli 2017 diese Kommissionsmotion angenommen. Sie verlangt vom Bundesrat, die Postverordnung und namentlich deren Artikel 43 so zu ändern, dass Auslandschweizerinnen und -schweizer zu ähnlichen Konditionen wie die Inländer Zugang zu den Dienstleistungen von Postfinance, einschliesslich des Kreditkartenangebots, haben. Wie Sie wissen, haben im Zuge der Finanzkrise neue Vorschriften gegen Steuerhinterziehung und Geldwäscherei die Banken dazu veranlasst, Konten unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger im Ausland zu kündigen oder deren Kosten massiv zu erhöhen.
Die Forderung der Kommission stellt sich in eine sehr lange Reihe von bisher erfolglosen parlamentarischen Vorstössen. Das Ziel war immer, den Auslandschweizern eine Bankverbindung zur Schweiz zu garantieren. Am Auslandschweizer-Kongress von Mitte August stand das zuoberst auf der Agenda und der Liste der Anliegen der Fünften Schweiz. Rund 10 Prozent unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger leben im Ausland. Sie leisten anerkannterweise einen sehr wichtigen Beitrag zum Ansehen unseres Landes, zum Wohlstand der Schweiz.
Die Fünfte Schweiz ist Teil unserer Nation. Ihr enger Bezug zur Heimat ist uns allen sehr wichtig. Dieser Bezug ist aber nur dann lebensfähig, wenn eine Bankverbindung sichergestellt wird; diese ist für die Auszahlung von Renten, für die Krankenversicherung oder für die Verwaltung einer Immobilie absolut notwendig. Ein Bankkonto ist eine Lebensnotwendigkeit, das wissen Sie ja selbst. Stellen Sie sich nur einmal vor, wie es wäre, ohne ein Bankkonto leben zu müssen!
Es gibt auch Staaten - beispielsweise Singapur -, in welchen für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer die Eröffnung eines Kontos bei einer lokalen Bank mit grossen Schwierigkeiten verbunden ist. Heute ist mit der wachsenden Mobilität international tätiger Mitbürger und Mitbürgerinnen von der Schweiz ins Ausland oder von einem Land in ein drittes Land, mit teilweise nur kurzen Aufenthaltsperioden, eine stabile Bankverbindung mit der Schweiz noch wichtiger geworden.
In Artikel 40 der Bundesverfassung verpflichtet sich der Bund, die Beziehungen zu den Auslandschweizerinnen und -schweizern zu fördern. In der APK anerkannte zwar Bundesrat Burkhalter die Schwierigkeiten der Auslandschweizer, eine Bankverbindung in der Schweiz zu haben. Er verstehe ihren Ärger, hier gebe es tatsächlich ein Problem. Der Bundesrat - so die Ausführungen - habe auch die Notwendigkeit anerkannt, dass Auslandschweizer in der Schweiz über ein Konto verfügen müssen. Deshalb gebe es ein entsprechendes Angebot der Banken, insbesondere von Postfinance - aber auf freiwilliger Basis. Eine Verpflichtung für Postfinance lehne der Bundesrat ab. Eine Verpflichtung lasse sich nicht rechtfertigen; es werde aber erwartet, dass Postfinance das bestehende Angebot aufrechterhalte.
Nun, das ist genau das, was nicht reicht - das ist die einhellige Meinung der APK. Es kam in allen Voten zum Ausdruck, dass das nicht reicht. Die Ausnahme war ein kritischer Einwand, der sich auf die Formulierung im Motionstext bezog, wo "conditions similaires" auf Deutsch falsch mit "zu denselben Konditionen" übersetzt wurde. Das wurde richtiggestellt, und von daher rührt die Einstimmigkeit der Kommission.
Die Motion will, dass die in Artikel 43 der Postverordnung den Inländern garantierte Grundversorgung mit Dienstleistungen im Zahlungsverkehr auch den Auslandschweizern zugesichert wird. Die Motion will damit nur das gleiche Recht auf eine Grundversorgung für unsere Mitbürger und Mitbürgerinnen im Ausland zu ähnlichen Konditionen. Der wettbewerbs- und ordnungspolitische Einwand des Bundesrates gegen eine solche Pflicht ist nicht stichhaltig, denn die Grundversorgung durch Postfinance im Inland erfolgt ja nicht freiwillig, das ist gesetzlich als Obligatorium festgeschrieben. Es geht hier um eine Diskriminierung unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger im Ausland - und das ist nicht akzeptabel.
Dann kommt noch das Kostenargument gegen eine Verpflichtung; das ist auch nicht überzeugend. Postfinance bietet bekanntlich heute allen Schweizerinnen und Schweizern unabhängig vom Wohnsitz, also auch der Fünften Schweiz, die Möglichkeit an, ein Konto zu eröffnen und zu führen. Es ist nicht verständlich, wieso durch eine Verpflichtung zu diesem Angebot diese Kontoführung plötzlich viel höhere Kosten verursachen sollte. Dass die Kontoführung für Auslandschweizer höhere Kosten als jene für Inländer verursachen soll und diese höheren Kosten dann auch in vernünftigem Ausmass [PAGE 1242] eingefordert werden sollen, ist verständlich. Genau hier setzt die Formulierung "zu ähnlichen Konditionen" an. Die Motion verlangt damit nicht eine Querfinanzierung dieser Konten durch inländische Konten. Dass dabei auch ausländische Gesetze und Bestimmungen beachtet werden müssen, versteht sich von selbst, und dass für spezielle Fälle, wie für Länder, gegen die Finanzsanktionen gelten, wie Nordkorea oder Iran, Ausnahmen gelten müssen, ist auch klar.
Die Motion will deshalb nicht eine staatliche Wohltat für Mitbürger im Ausland, sondern eine Gleichberechtigung bezüglich der im Inland garantierten Grundversorgung. Die Motion verlangt, die heutige Benachteiligung sei aufzuheben. Auslandschweizerinnen und -schweizer werden ja auch in anderen Bereichen benachteiligt. Wir wissen ja, dass sie zum Beispiel bei der AHV kein Recht auf Ergänzungsleistungen haben.
Ich bitte Sie deshalb, dieser von der Kommission einstimmig bei einer Enthaltung angenommenen Motion zuzustimmen.