Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-09-11
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-09-11
Wortprotokoll
Es ist ja nicht das erste Mal, dass wir über dieses Problem reden. Der Bundesrat hat immer gesagt, er habe Verständnis, dass sich gewisse Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer über das nicht immer optimale Angebot ärgern. Ich möchte aber nochmals betonen, dass eben Angebote existieren. Wir haben das im Bericht in Erfüllung des Postulates Graber Konrad 14.3752 aufgezeigt. Dort sehen Sie - das gilt bis heute -, dass es Angebote gibt, welche die Bedürfnisse in Bezug auf Zahlungsverkehrsdienste der im Ausland wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer abdecken. Es gibt insbesondere Angebote, welche diejenigen Länder abdecken, wo das Gros der Schweizer Staatsangehörigen wohnt.
Das Fehlen eines Angebots erklärt sich in der Regel mit länderspezifischen Regulierungen, die ein solches Angebot verbieten. Wir haben gesagt, wann die Problematik begann, nämlich nach den Problemen in den USA, wo unsere Banken eingeklagt wurden, wo man viel mehr Kundentransparenz wollte und wo die Banken dann halt Risiken abgebaut haben. Dort hat man das Angebot für im Ausland wohnhafte Personen - und darunter halt auch für die Auslandschweizer - in der Folge reduziert.
Postfinance - ich sage das nochmals, das hat der Gesetzgeber so festgelegt - muss die Grundversorgung im Zahlungsverkehr in der Schweiz sicherstellen. Ausserhalb des gesetzlichen Auftrags können an Postfinance keine weiter gehenden Anforderungen als an die anderen Schweizer Banken gestellt werden. Wenn eine Schweizer Bank kein Kundenverhältnis eingehen will, so ist das ein Entscheid eines Unternehmens im Rahmen der Wirtschaftsfreiheit. Das müssten Sie eigentlich auch Postfinance zugestehen, weil das klar ein Zusatz bzw. eine Ausdehnung des gesetzlichen Auftrags wäre, was sie auch gegenüber anderen Banken diskriminieren würde. Gleichzeitig muss aber auch Postfinance bei der Finma die ganze Bankengesetzgebung und somit alle Compliance- und Risikovorschriften erfüllen. Da gerät man in einen gewissen Widerspruch.
Der Bundesrat erachtet es daher als starken Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit, wenn Banken gezwungen würden, höhere als von ihnen selber gewählte Risiken einzugehen. Das haben wir kürzlich auch bei der Motion Büchel Roland 15.4029 so vertreten; Ihr Rat hat diese Motion am 4. Mai 2017 abgelehnt.
Postfinance bietet dennoch - das wurde gesagt - im Ausland wohnhaften Schweizerinnen und Schweizern auf freiwilliger Basis Zahlungsverkehrsdienste an, solange dies mit verhältnismässigem Aufwand möglich ist und keine Rechts- und Reputationsrisiken drohen. Hier haben wir doch ein freiwilliges Angebot für die Mehrheit derjenigen, die noch ein Konto aufrechterhalten wollen, das nicht mit sehr, sehr grossen Finanztransaktionen verbunden ist. Hier haben wir ein Angebot, das der Bundesrat begrüsst und das ihn auch veranlasst hat, es explizit in die strategischen Ziele der Post für die Jahre 2017-2020 aufzunehmen.
Ihre APK verkennt beim Hinweis auf die Kreditkarte sodann, dass das für Schweizerinnen und Schweizer nicht zur Grundversorgung gehört: Auch in der Schweiz wohnhafte Personen haben nicht per se einen Anspruch auf eine Kreditkarte. Die Ausstellung hängt vielmehr auch hier vom Einzelfall - sprich [PAGE 1243] von der finanziellen und der beruflichen Situation des Antragstellers - ab. Hier würde man also sogar über die Rechte der hier wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer hinausgehen.
Aus diesen Gründen lehnt der Bundesrat, wie er das bei ähnlichen Vorstössen in den letzten neun Jahren konsequent gemacht hat, die Motion ab.