Fluri Kurt · Nationalrat · 2017-09-11
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2017-09-11
Wortprotokoll
Die Kommissionsminderheit beantragt Ihnen, dieser Initiative keine Folge zu geben.
In einer ersten Beratung hat die Kommission mit 13 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen der Initiative Folge gegeben. Die ständerätliche Kommission hat das knapp abgelehnt mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung. Nun empfiehlt Ihnen die Kommission unseres Rates mit 12 zu 10 Stimmen, der Initiative Folge zu geben.
Der Initiant hat vorhin ausgeführt, es solle ja keine Regel eingeführt werden, die immer zu einer Befristung führen müsse. Allerdings führt er in seiner Begründung aus, dass ein Erlass in der Regel dann zu befristen sei, wenn er staatliche Ausgaben beinhalte, Steuern, andere Abgaben, hohe Kosten der Rechtsbefolgung, schwere Eingriffe in die Privatsphäre und andere Grundrechte.
Erfassen würde diese Initiative alle Gesetzesvorlagen des Bundesrates an das Parlament - alle, nicht einzelne, alle Gesetzesvorlagen -, dann alle, nicht einzelne, alle Rechtsetzungsakte des Bundesrates und der Amtsstellen der zentralen und dezentralen Bundesverwaltung, einschliesslich unabhängiger Behörden der Bundesverwaltung. Hier ist also keine Rede von Ausnahmen; "Ausnahmen" hat Herr Vogt nicht gesagt, aber er hat auch nicht gesagt, die Befristung sei nicht bei allen diesen Erlassen vorgesehen. In seiner Begründung widerlegt er seine Ausführungen von vorhin. Er verlangt die Befristung bei allen Rechtsetzungsakten, bei allen Gesetzesvorlagen.
In der Kommission wurde dagegen argumentiert, dass man damit paradoxerweise eine Regelung einführe, die zum Regelungsabbau führen solle. Das ist ja unser Paradox, generell, die Regulierung mit Regulierung und Bürokratie zu bekämpfen. Es gibt eigentlich keine Mittel, die landläufig empfohlen werden, um der Bürokratie Herr zu werden, die nicht ihrerseits Regelungen und Bürokratie produzieren. Der Initiant hat insgesamt vier Initiativen eingereicht zu diesem Thema. Auch die übrigen drei Initiativen bringen mehr Regulierung und mehr Bürokratie. Ohne das geht es offenbar nicht.
Deregulierung und Entbürokratisierung, das beginnt aber vermutlich im Kopf: Will man eine perfekte Lösung, will man möglichst viel Rechtsgleichheit schaffen mit einem Gesetz? Es ist klar, dass dann ein Gesetz detaillierter wird. Will man das nicht, will man eher auf eine möglichst perfekte Rechtsetzung verzichten, dann kann es eine gewisse Reduktion der Regelungsdichte geben. Aber dann muss man mit den Unebenheiten und mit allfälligen Lücken leben. Wir sind offenbar nicht in einem Zeitalter, wo man bereit ist, mit Lücken und Unebenheiten in der Gesetzgebung zu leben. Deswegen streben wir tendenziell alle - mal diese Fraktion, mal jene, mal andere Fraktionen - nach einer möglichst abgeschlossenen, perfekten Regulierung.
Der Initiant verweist auf das Beispiel der Aktienrechtsrevision. Ich bin hier völlig seiner Auffassung. Die Frage der Geschlechterquoten oder andere Regelungen soll man von mir aus auch hinsichtlich einer Befristung prüfen. Dieses Gesetz ist aber ja noch nicht im Parlament. Es steht uns da völlig frei, eine Befristung an die Hand zu nehmen. Mindestens in den Kommissionen, denen ich angehöre - KVF und SPK -, wird bei Abschluss der Beratung eines Gesetzes regelmässig die Frage aufgeworfen, ob man das Gesetz unbefristet erlassen oder ob man es befristen solle. Sehr häufig sind wir dabei zum Schluss gekommen, dass man eine Befristung zwar einführen könnte, dass aber die Überprüfung mit Blick auf eine Aufhebung der Befristung wiederum einen grossen Aufwand nach sich ziehen würde. Es bräuchte dann möglicherweise wieder Vernehmlassungen, es bräuchte breite Abklärungen, ob die Aufhebung der Befristung einfach so akzeptiert werden könnte oder nicht.
Sehr häufig melden sich da erfahrungsgemäss betroffene Kreise, die in einem Gesetz geschützt werden, zu Wort und sagen, die Befristung solle nicht aufgehoben werden, sie solle aufgehoben oder sie solle verlängert werden. Mit anderen Worten - dieser Ausdruck fiel im Ständerat - gebiert man mit einer solchen Regelung ein weiteres Bürokratiemonster. Es müssten, so ebenfalls gemäss einem Votum im Ständerat, auch immer wieder dieselben Experten bzw. Experten aus ähnlichen Gebieten zur Prüfung der Frage beigezogen werden, ob man eine Regulierung aufheben kann oder nicht.
Zu guter Letzt: Die SPK-NR hat sich an ihrer letzten Sitzung mit der Frage der Deregulierung befasst. Sie hat dazu unter anderem auch den Vorsitzenden des Nationalen Normenkontrollrates von Deutschland angehört. Er hat ausgeführt: "Sunset-Klauseln haben sich international und auch in Deutschland nicht durchgesetzt, weil die allermeisten Gesetze verlängert werden müssen und sich so eine Routine einstellt und es zu keiner echten Überprüfung kommt. Das Thema ist weitgehend vorbei."
Ich bitte Sie deshalb, die Beratung dieses Themas auch in diesem Saal abzuschliessen und der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.