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Pfister Gerhard · Nationalrat · 2017-09-11

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · CVP-Fraktion · 2017-09-11

Wortprotokoll

Diese parlamentarische Initiative sollte man nicht isoliert betrachten. Sie ist Teil eines Gesamtpakets von ursprünglich vier parlamentarischen Initiativen unseres Kollegen Vogt. Alle vier haben zum Ziel, dass Massnahmen gegen Regulierungsübertreibungen, gegen unnötige Regulierungen ergriffen werden. Diese vier Initiativen hatten ein unterschiedliches Schicksal. Zweien davon wurde auch in unserer Schwesterkommission Folge gegeben, da kann man nun eine parlamentarische Vorlage für eine Änderung des Parlamentsgesetzes ausarbeiten. Einer wurde bereits in der SPK-NR keine Folge gegeben. Dieser hier wurde von der SPK-NR Folge gegeben, aber von der SPK-SR keine Folge gegeben. Das gemeinsame Interesse dieser Initiativen ist es, wie ich bereits gesagt habe, unnötige Regulierungen zu bekämpfen.

Sie sehen am Schicksal dieser Initiativen etwas, was für die Regulierungsdiskussion nicht ganz untypisch ist. Im Grundsatz sind sich nämlich immer alle einig, dass unnötige Regulierungen wenn möglich zu vermeiden sind. Das ist der Grundsatz. Wenn es dann aber darum geht, über konkrete Vorschläge gegen unnötige Regulierungen zu befinden, dann findet man immer Gründe, warum gerade dies nicht das geeignete Instrument ist. Dies führte auch dazu, dass die ständerätliche Kommission diese Initiative abgelehnt hat.

Was ist das Ziel dieser Initiative? Sie will einen Mechanismus einführen, der die Dauerhaftigkeit der Gesetze befristet. Sie will dem Bundesrat eine gewisse Verpflichtung übergeben, bei jedem Gesetz, das er verabschieden will, zu überprüfen, ob er von sich aus eine Limitierung vorschlagen will oder nicht. Das kann sehr sinnvoll sein, es ist auch sinnvoll. Es gibt Staaten, die diese sogenannte Sunset-Klausel bereits kennen. Der Staat Kalifornien beispielsweise kennt sie, mit recht gutem Erfolg. Der Sinn ist, dass man regelmässig evaluiert, ob die Gesetze den ursprünglichen Sinn nach wie vor erfüllen oder nicht.

Die Minderheit unserer Kommission hat eingeworfen, dass das ja eigentlich jetzt schon möglich sei, dass es nur vom politischen Willen abhänge, ob man das wolle oder nicht. Es sei uns unbenommen - das stimmt eigentlich -, einen Vorstoss zu machen, der ein Gesetz zu Ende bringe. Das Problem ist aus Sicht der Kommissionsmehrheit einfach, dass man die Möglichkeit zwar hat, es aber nicht tut.

Der zweite Einwand der Minderheit ist die Rechtsunsicherheit, die man schaffen würde. Das sieht die Mehrheit auch anders: Die Rechtsunsicherheit wird nicht vergrössert, wenn man Erlasse befristet erlässt, denn so ist die Rechtssicherheit natürlich bis zu einem bestimmten Zeitpunkt gegeben. Es gehört zu guter Politik, dass man nicht gerade am Tag des Ablaufdatums zu debattieren beginnt, ob man einen Erlass verlängern soll, sondern schon etwas früher. Die Rechtssicherheit ist aus Sicht der Mehrheit also kein Argument.

Das gewichtigste Argument - es ist jetzt natürlich auch von Kollege Fluri angeführt worden - ist, dass man mit dieser Antibürokratisierungs-Massnahme zusätzlichen bürokratischen Aufwand generiert, also eigentlich genau das macht, was man verhindern will. Aus Sicht der Mehrheit aber lässt sich die Frage der Befristung mit etwas gutem Willen, und den sollte man schon voraussetzen können, durchaus effizient und ohne Bürokratie erledigen.

Die Argumente der Mehrheit waren eigentlich, dass die Möglichkeit zwar tatsächlich existiere, das Problem sei aber, dass niemand von dieser Möglichkeit Gebrauch mache und dass in der Schweiz im Moment keine regelmässige, kontinuierliche Überprüfung der Gesetze darauf hin stattfinde, ob ihre Ziele erreicht würden, ob sie notwendig seien oder nicht.

Ich komme zum Schluss: Im Grundsatz sind alle immer gegen unnötige Gesetze, aber konkret findet man leider immer wieder Gründe, warum man genau in diesem konkreten Fall dem Grundsatz nicht folgen will.

Im Grundsatz ist das, was hier eingeführt wird, das Prinzip der Schuldenbremse: Man entzieht der Politik einen gewissen Handlungsspielraum. Das ist unschön, aber anders scheint es bei Finanzen oder auch bei Regulierungen nicht mehr zu gehen. Das Prinzip der Schuldenbremse ist im Parlament unbestritten, es hat sich bewährt. Es soll also eine Regulierungsbremse eingeführt werden.

Im Januar 2017, es ist von meinem Kollegen bereits gesagt worden, entschied die SPK des Nationalrates mit 14 zu 11 Stimmen für Folgegeben, die SPK des Ständerates entschied mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung dagegen, und im August hielt die nationalrätliche SPK mit 12 zu 10 Stimmen an ihrem Beschluss fest.[GZ]

Ich bitte Sie, der Initiative Folge zu geben.