Gutzwiller Felix · Nationalrat · 2002-04-16
Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-04-16
Wortprotokoll
Ich habe in Artikel 83 Absatz 2 eine Minderheit zu vertreten. Worum geht es? Heute werden die Leistungen der beruflichen Vorsorge als Einkommen des Leistungsempfängers am Wohnsitz besteuert. Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz bezahlen Quellensteuern auf diesen Leistungen. Für die Bestimmung des Kantons, der diese Quellensteuern empfängt, wird auf den Sitz der Vorsorgeeinrichtung abgestellt.
Die Mehrheit möchte, dass das geändert wird und dass die Steuern dem Kanton entrichtet werden, in dem der Versicherte erwerbstätig war. Natürlich liegt das im Interesse beispielsweise von Kantonen mit vielen erwerbstätigen Grenzgängern. Die Minderheit beantragt Ihnen, bei der Fassung des Bundesrates, also beim jetzigen System zu bleiben, das darin besteht, dass Personen ohne entsprechenden Wohnsitz die Steuern am Sitz der Vorsorgeeinrichtung entrichten. Drei Gründe sind für den Antrag der Minderheit massgebend:
1. Das BVG ist der falsche Ort, um dieses Thema zu regeln, denn es geht um ein Thema der Steuergesetzgebung. Gemäss Artikel 129 der Bundesverfassung ist diese Frage dort zu regeln. Es bestünde hier auch die Gefahr, im BVG Regelungen einzuführen, die teilweise im Widerspruch zu detaillierten Bestimmungen der Steuergesetzgebung stehen würden.
2. Es geht um die Praktikabilität der Durchführung dieses Antrages der Mehrheit. Beispielsweise müsste man über die entsprechenden Informationen zur Zeit der Auszahlung verfügen. Die Erwerbstätigkeit liegt eventuell lange Zeit zurück. Es ginge um die Frage der anteilmässigen Berücksichtigung verschiedener Kantone, die bei vierzig Jahren Erwerbstätigkeit doch sehr ungleich ausfallen kann. Es ginge auch um die Frage: Soll nur der letzte Erwerbsort in den Genuss dieser Steuern kommen oder alle anteilsmässig? Auch wenn man beispielsweise nur den letzten Erwerbsort berücksichtigen würde, könnten sich neue Ungleichheiten einschleichen.
3. Es liegt ein Bericht der Kommission für die Sitzung vom 10. April 2002 vor. Dieser Bericht besagt, dass der Umverteilungseffekt in Bezug auf die Quellensteuer sehr bescheiden ausfallen würde.
Die Minderheit beantragt Ihnen deshalb, dieses Konzept nicht zu ändern und dabei zu bleiben, dass bei Personen, die nicht im Lande ansässig sind, der Sitz der Vorsorgeeinrichtung Ort der Quellensteuer ist. Dies mit der Begründung, dass eine Änderung - wenn schon - im Steuergesetz anzubringen wäre, dass diese Lösung, auch wenn sie für die Grenzkantone interessant wäre, nicht sehr praktikabel ist und dass die finanziellen Auswirkungen eh bescheiden sind. Auch wenn man sich zu den Freunden der Grenzkantone zählt, kann man also nicht unbedingt davon ausgehen, dass sie sehr viel davon hätten, wenn Sie der Mehrheit zustimmen würden.
Ich empfehle Ihnen also, mit der Minderheit dem Bundesrat zuzustimmen.