Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-09-11
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-09-11
Wortprotokoll
Ich habe es schon im Nationalrat ausgeführt: Ich glaube, da liegt doch ein ziemliches Missverständnis vor. Wenn Sie meinen Brief lesen, den ich den Kommissionen für Rechtsfragen geschickt habe, dann sehen Sie, dass ich Folgendes gesagt habe: Statt einer umfassenden Strafrahmenharmonisierung werde ich dem Bundesrat einen Gesetzentwurf vorlegen, der sich auf die dringendsten Reformanliegen im Besonderen Teil des Strafgesetzbuches konzentriert. Dieser Gesetzentwurf soll die mit den verschiedenen parlamentarischen Vorstössen vorgebrachten wichtigsten Anliegen aufnehmen. Es steht also nichts von Verzicht auf eine Strafrahmenharmonisierung, nichts davon, die Vorlage nicht zu bringen.
Aber ich muss Sie doch daran erinnern: Es gab eine Vernehmlassungsvorlage aus dem Jahr 2010 zum Allgemeinen Teil und zum Besonderen Teil des Strafgesetzbuches. Wir haben dann miteinander abgemacht - was absolut sinnvoll war -, dass wir zuerst den Allgemeinen Teil des StGB, also das Sanktionenrecht, revidieren und dann gestützt auf diese Entscheidungen den Besonderen Teil revidieren. Diejenigen unter Ihnen, die schon dabei waren, wissen noch, was Sie damals zum Allgemeinen Teil vom Bundesrat als Revisionsvorschläge gewünscht und gefordert haben und was dann am Schluss dieser Revision hinten herauskam. Das Projekt war, würde ich sagen, nicht wirklich wiederzuerkennen. Es hat auch ziemlich lange gedauert. Ich glaube, es war nichts als sinnvoll und richtig, dass wir dann gewartet haben, bis eben dieser Allgemeine Teil von Ihnen beraten worden ist, um dann gestützt darauf zu sagen, was wir jetzt mit dem Besonderen Teil machen. Genau das haben wir gemacht.
Es kommt noch hinzu, dass bei der Vernehmlassungsvorlage aus dem Jahr 2010 einige Dinge in diesem Besonderen Teil ziemlich umstritten waren. Das heisst, wir konnten auch nicht die Vernehmlassungsvorlage tel quel einfach übernehmen. Sie wäre einfach mit dem, was Sie in der Zwischenzeit im Allgemeinen Teil revidiert haben, gar nicht mehr kompatibel. Was wir zu tun haben, ist dies: Wir haben so vorzugehen, dass Sie nicht für die Katz arbeiten und dass auch Ihre Arbeiten so gegliedert sind, dass sie logisch aufeinander aufbauen. Es gibt auch Vorschläge aus dieser früheren Fassung, die eben in der Zwischenzeit überholt sind. Beispielsweise hat sich in Bezug auf die fahrlässige Tötung bei Raserunfällen die Rechtslage geändert.
Was bringen wir Ihnen nun? Wir bringen Ihnen eine Vorlage, und zwar wahrscheinlich noch vor der Frist, die Sie uns mit dieser Motion geben. Wir werden Ihnen nun eine Vorlage bringen, die auf dem basiert, was Sie im Sanktionenrecht im Allgemeinen Teil entschieden haben, die die Vorstösse und Forderungen, die Sie angenommen haben, aufnimmt und die das, was in der Vernehmlassung höchst umstritten war oder kritisiert wurde, herausnimmt, zum Beispiel die Inzeststrafnorm - ich gehe nicht davon aus, dass Sie die Dinge noch einmal diskutieren möchten, die in der Vernehmlassung 2010 bereits dermassen umstritten waren.
Wir werden genau diese Harmonisierungsvorlage bringen, zu einem Zeitpunkt, in dem Sie nun gestützt auf Ihre bereits gefällten Entscheidungen die nächsten Entscheide fällen können. In diesem Sinne freuen wir uns über diese Motion.