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Flach Beat · Nationalrat · 2017-09-11

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2017-09-11

Wortprotokoll

Herr Kollege Schwander, wir haben das Gesetz ja gerade dahingehend geändert, dass wir ein gesetzliches Vertretungsrecht haben. All diejenigen, welche den Ehegatten als Vorsorgeermächtigten bzw. die Ehegattin als Vorsorgeermächtigte haben wollen, brauchen keinen Vorsorgeauftrag. Alle anderen müssen etwas schreiben, aber das muss man auch heute festlegen, wenn man drei Geschwister hat und bestimmen will, welches von ihnen zum Zug kommen soll. Ansonsten ist es dann die Kesb, die entscheiden muss. Wenn Sie es auf den zweiten Verwandtschaftsgrad ausweiten wollen, dann kommt plötzlich ein Schwager irgendwo in Amerika zum Zug. Ich glaube nicht, dass das im Sinne der hilfsbedürftigen Person ist.