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Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2017-09-11

Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2017-09-11

Wortprotokoll

Diese parlamentarische Initiative fordert einen Ersatz der Mutterschaftsentschädigung durch eine Elternzeit von jeweils 14 Wochen. Im Gegensatz zu den anderen Vorschlägen, die wir in der Vergangenheit hier jeweils diskutiert haben, ist der Vorschlag erstens an eine Bedingung geknüpft: Es gibt den Vaterschaftsurlaub nicht bedingungslos, sondern in Abhängigkeit von der Erwerbstätigkeit der Partnerin. Zweitens stellt er Väter und Mütter gleich, es ist ein Primat der Gleichstellung. Wir leben im 21. Jahrhundert. Beide Elternteile sollen 14 Wochen erhalten. Das Parlament wird sich immer wieder mit dem Thema beschäftigen, auch beschäftigen müssen, solange der für junge Eltern unbefriedigende Zustand anhält, die heutige Situation mit einer Mutterschaftszeit von 14 Wochen, einem einzigen Vaterschaftstag und keiner Möglichkeit, die Kinderbetreuung in dieser ersten Phase auf beide Elternteile aufzuteilen.

Das Modell, das der Staat unterstützt, teilt den Geschlechtern klare Rollen zu: die Mutter zu Hause, in den Zwangsferien, der Vater am Arbeitsplatz. Regen Sie sich über die Gender-Fragen auf? Das hören wir immer wieder in der Kommission. Aber was wir hier als Gesetzgeber tun, das ist viel schlimmer. Wir machen aktiv Gender-Politik. Der Gesetzgeber fördert aktiv das traditionelle Familienmodell, und dies im 21. Jahrhundert. Das ist nicht mehr zeitgemäss. Was wird mit dem 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub ermöglicht? Gedacht ist er für die Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit. Es ist eine Errungenschaft, sicherlich. Aber er hat auch eine Nebenwirkung. Die Verantwortung wird nämlich klar zugeteilt. Die Erwerbstätigkeit wird ermöglicht, aber eben nicht für jene Person, die zu Hause bleibt, sondern im Gegenteil für den Partner, der zur Arbeit geht. Wenn Männer Väter werden, wird für sie gesorgt. Ihre Partnerin kann sich 14 Wochen um das kleine Wesen, das neue Familienmitglied kümmern. Frauen aber werden alleingelassen, wenn sie Mütter werden. Was ist denn nach diesen 14 Wochen? Krippen übernehmen die Tagesbetreuung oft erst ab dem Alter von 20 Wochen. Damit die Mutter und nicht nur der Vater berufstätig sein kann, braucht sie dasselbe, einen Partner, der genauso in die Verantwortung genommen wird. Das sollten wir ermöglichen. Was der Gesetzgeber aber heute tut, ist, es aktiv zu verhindern: mit einer einseitigen Mutterschaftszeit, keinem Vaterschaftsurlaub, keiner Elternzeit.

Es würde niemand gezwungen werden, ein egalitäres Rollenmodell zu leben. Sie müssten das nicht tun. Aber die Debatte in der Altersvorsorge, die Debatte zu den Ergänzungsleistungen oder auch zu den Ausbildungskosten zeigt es uns jeweils deutlich: Als Staat haben wir ein grosses Interesse daran, dass nicht nur Männer und kinderlose Frauen, sondern auch Mütter wirtschaftlich eigenständig sind. Der Staat hat Geld in ihre Ausbildung investiert. Sie brauchen die Erwerbstätigkeit für ihre eigene Vorsorge und wirtschaftliche Eigenständigkeit. Denn wenn sie sie nicht haben, dann sind sie im Alter oder bei einer Trennung finanziell schlechtgestellt, oder es werden Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe fällig. Das zahlt wiederum der Staat. Natürlich sind es verschiedene Bausteine, die dafür verantwortlich sind, dass das heute nicht klappt. Es ist nicht nur die fehlende Elternzeit, die einseitige Mutterschaftszeit. Es ist auch die Vereinbarkeit, es sind die fehlenden Tagesstrukturen, die Kosten, und natürlich ist es auch eine kulturelle Wertefrage. Aber es ist eben auch eine Frage, was für Anreize und Möglichkeiten der Gesetzgeber gibt.

Warum soll der Anspruch an die Erwerbstätigkeit des Partners geknüpft werden? Weil wir damit effektiv die Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit fördern und ermöglichen. Was ich in Diskussionen mit Unternehmerinnen und Unternehmern jeweils heraushöre, ist, dass der Widerstand gegen einen Vaterschaftsurlaub meist nicht in der Gleichstellungsfrage gründet, in der Gleichbehandlung der Geschlechter. Das unterstützen sie sehr wohl. Es gründet im "Bitte nicht noch mehr bedingungslos freigeben". Wenn wir also ein Modell finden, das dazu dient, dass auch die Mütter rasch an den Arbeitsplatz zurückkehren können, schwindet ihr Widerstand. Sie sehen den Nutzen für das eigene Unternehmen. Sie sehen, dass sie als Unternehmen auch einmal profitieren können, wenn die junge Mutter ins Büro zurückkehrt und ihr das ermöglicht wird, weil der Vater ihres Kindes in der Vaterschaftszeit ist und zu Hause die Verantwortung übernimmt. Deshalb schlage ich ein Modell 14/14 vor, ein Modell mit 14 Wochen für alle Mütter und Väter mit erwerbstätigen Partnern.

Der Status quo ist auch volkswirtschaftlich unerwünscht. Die Wirtschaft ist auf die Arbeitskräfte angewiesen, die ihre Erwerbstätigkeit ausbauen möchten. Ich möchte einfach noch einmal in Erinnerung rufen, dass es heute 12 Prozent der Frauen sind, die sagen: Ich bin unterbeschäftigt, ich würde gerne mehr arbeiten, aber es ist nicht möglich, weil es nicht mit der Familie vereinbar ist.

Damit die Erwerbstätigkeit beider Eltern nach der Geburt eines Kindes möglich ist, braucht es für jene Paare, die sich Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung aufteilen möchten, eine Regelung, die dies auch ermöglicht. Das ist heute nicht der Fall. Für die Unternehmerinnen und Unternehmer braucht es eine Regelung, die effektiv der Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit dient.

Ich danke Ihnen, wenn Sie diese Überlegungen in Betracht ziehen und der parlamentarischen Initiative Folge geben. Sie werden in der Kommission Gelegenheit haben, diese zusammen mit der bereits eingereichten Volksinitiative für einen Vaterschaftsurlaub zu behandeln.