Weibel Thomas · Nationalrat · 2017-09-11
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2017-09-11
Wortprotokoll
Die meisten OECD-Länder kennen mittlerweile die Möglichkeit einer Aufteilung der Elternzeit auf Mutter und Vater. In der Schweiz gilt für Frauen ein gesetzlicher Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen. Sie haben heute keine Möglichkeit, diese Elternzeit mit dem Vater des Kindes aufzuteilen. Da dadurch längere Erwerbsunterbrüche aufgrund einer Elternschaft einseitig bei Frauen möglich sind, erwarten Arbeitgeber - bewusst oder unbewusst - unter Umständen auch künftige Erwerbsunterbrüche der Frauen, selbst wenn diese dann gar nicht eintreffen. Diese einseitige Sozialversicherungsregelung führt möglicherweise zu schlechteren Lohn- und Beförderungsmöglichkeiten für Frauen.
Mit der heutigen Mutterschaftsentschädigung fördert der Staat weiterhin die traditionelle Rollenverteilung innerhalb der Familie, dies, indem die geltende Gesetzgebung voraussetzt, dass ausschliesslich Mütter und nicht Väter oder beide Elternteile nach der Geburt eines Kindes die Erwerbsarbeit unterbrechen. Diese Rolle wird automatisch der Frau zuteil, und die traditionelle Rollenverteilung wird deshalb sehr früh eingespurt. Als Folge reduzieren Frauen ihre Erwerbspensen oder steigen gar ganz aus dem Arbeitsmarkt aus. Ein Fünftel bzw. insgesamt 350 000 Personen, welche Betreuungsaufgaben wahrnehmen - das sind meist Frauen -, werden in der Ausübung einer Berufstätigkeit eingeschränkt. Sie würden gerne mehr arbeiten, aber sie können diesen berechtigten Wunsch aus strukturellen Gründen nicht realisieren. Volkswirtschaftlich ist das unsinnig. Die Wirtschaft ist auf Arbeitskräfte, die ihre Erwerbstätigkeit wahrnehmen möchten, dringend angewiesen. In Anbetracht des zunehmenden Fachkräftemangels ist es unabdingbar, das inländische Arbeitskräftepotenzial besser auszuschöpfen. Immer wieder wird betont, das grösste Potenzial bestehe sehr oft bei den sehr gut ausgebildeten Frauen.
Ein Vaterschaftsurlaub von wenigen Wochen, wie er vom Parlament abgelehnt wurde und mit einer Volksinitiative gefordert wird, geniesst in der Wirtschaft keinen Rückhalt. Ein Vaterschaftsurlaub wird auch am traditionellen Rollenmodell nur wenig ändern können. Anders sähe dies bei einer Elternzeit für erwerbstätige Mütter und Väter aus. Aus liberaler Sicht sollte vermieden werden, den Geschlechtern mittels [PAGE 1261] unterschiedlicher staatlicher Sozialversicherungslösungen bestimmte Rollen zuzuteilen, welche nicht medizinisch begründet sind.
Zum Rollenverständnis, zur Verteilung der Rollen zwischen Mann und Frau: Hier ist ein Kulturwandel im Gange. Aber es gibt grosse strukturelle Hindernisse, die es nicht ermöglichen, eine ausgewogene Rollenverteilung leben zu können.
Die Minderheit möchte dem ausgewiesenen Bedürfnis junger Eltern, sich sowohl im Beruf wie in der Familie engagieren zu können, entsprechen und diesem entgegenkommen. Die Minderheit beantragt deshalb, der parlamentarischen Initiative in der ersten Phase Folge zu geben. Die Finanzierung, die Regelung der Umsetzung des Bezugs und die Auflagen sind dann in der zweiten Phase zu diskutieren.
Wenn beide Eltern vermehrt und früher wieder einer Erwerbstätigkeit nachgehen können, hat dies auch für die Wirtschaft mittel- bis langfristig sehr positive Effekte: Die Erhöhung der Erwerbspensen der Frauen entschärft den Fachkräftemangel; die zusätzlichen Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen entlasten den Staat und tragen zur Amortisation der Ausbildungskosten bei; die stärkere Erwerbstätigkeit der Frauen reduziert die Abhängigkeiten von Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe im Alter oder bei Trennung und schont damit ebenfalls die Staatskasse.
Ich bitte Sie deshalb, den Antrag der Minderheit zu unterstützen und der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.