Merlini Giovanni · Nationalrat · 2017-09-12
Merlini Giovanni · Nationalrat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2017-09-12
Wortprotokoll
Bei Artikel 22 Absatz 1 Litera j vertrete ich Kollege Bauer bzw. den Antrag seiner Minderheit, dem Ständerat und somit dem Bundesrat zu folgen. Artikel 22 zählt die Voraussetzungen für die Erteilung der Veranstaltungsbewilligungen auf. Unser Rat hat die zusätzliche Bedingung hinzugefügt, wonach die Veranstalterin gewährleisten muss, dass sie keinen Lohn bezahlt, der denjenigen eines Bundesrates übersteigt.
Diese Lohnbeschränkung ist unnötig. Die kantonale Aufsichts- und Vollzugskontrolle ist ohnehin verpflichtet zu schauen, dass die Betriebskosten nicht überhöht sind, da verhindert werden soll, dass auf dem Weg der Betriebskosten den gemeinnützigen Zwecken Gelder entzogen werden. Der Bundesrat und der Ständerat haben somit richtigerweise auf eine separate Lohngrenze verzichtet. Zudem handelt es sich um den Bereich der Umsetzung und Organisation, für welche die Kantone zuständig sind. Es gilt deren gesetzgeberische Hoheit zu beachten.
Ich bitte Sie deswegen, hier die Minderheit Bauer zu unterstützen und dem Ständerat zu folgen.