Baumann Isidor · Ständerat · 2017-09-12
Baumann Isidor · Ständerat · Uri · CVP-Fraktion · 2017-09-12
Wortprotokoll
Wir bleiben beim Thema der Grenze. Die uns vorliegende Standesinitiative wurde vom Kanton St. Gallen am 22. Mai 2017 eingereicht. Der Kantonsrat lädt die Bundesversammlung ein, das Grenzwachtkorps personell aufzustocken und materiell zeitgemäss auszurüsten, damit es die wachsenden Herausforderungen im Bereich seiner Zoll- und Sicherheitsaufgaben sowie der illegalen Migration verstärkt wahrnehmen und zufriedenstellend erfüllen kann. Die Standesinitiative wurde vom St. Galler Kantonsrat mit 66 zu 10 Stimmen gutgeheissen.
Gemäss Artikel 116 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes hört die Kommission des Erstrates bei der Vorprüfung eine Vertretung des Kantons an. Auf Einladung der SiK-SR haben am 18. August 2017 drei Herren Kantonsräte an der Anhörung teilgenommen. In der Begründung der Standesinitiative verwiesen sie insbesondere darauf, dass aus ihrer Sicht wegen der folgenden Umstände Handlungsbedarf gegeben sei: Zunahme der illegalen Grenzübertritte, massive Schmuggelfälle in der Ostschweiz, Lücken in den übrigen Grenzgebieten aufgrund von Unterstützungseinsätzen an den Südgrenzen. Die Grenzwacht - so ihr Kommentar - arbeite gut, verfüge jedoch nicht über ausreichende personelle Ressourcen. Mobilität und Grenzverkehr nähmen zu, und weil Computer und Kameras Grenzwächter nicht ersetzen könnten, brauche es mehr Personal. Aus Sicht der Kantonsvertreter ist auch der Kriminaltourismus ein immer grösseres Problem. Sie sind der Ansicht, dass für das Funktionieren im Tagesgeschäft aufgrund anhaltender Ausnahmesituationen eine Aufstockung des Grenzwachtkorps notwendig sei.
Sie vertreten auch die Meinung, dass eine Aufstockung des Grenzwachtkorps das Budget entlaste, weil andere Kosten vermieden werden könnten, und begründen dies mit folgenden Argumenten: Die Aufstockung sei eine Investition in die Zukunft, da die Migrationsströme sicher nicht abnehmen. Die bestehenden Infrastrukturen reichten aus für zusätzliche Stellen. Eine effektive Verbrechensbekämpfung sei zu gewährleisten, und wichtige Arbeitsplätze könnten in vielen Regionen der Schweiz geschaffen werden. Als Sparpotenziale für den Bund sehen sie mehr Aufgriffe von Personen an den Grenzen, wodurch die Folgekosten sinken würden. Dank weniger Unterstützungseinsätzen seien auch Einsparungen bei den Spesen und Unterkunftskosten des Personals des Grenzwachtkorps möglich.
Nach der Anhörung der Kantonsvertreter erfolgte die kommissionsinterne Beratung im Beisein von Vertretern des EFD, nämlich von Frau Rebekka Strässle, Stabschefin Grenzwachtkorps, und Herrn Stephan Lanz, Vizechef Grenzwachtkorps. Fazit: Diese wehrten sich nicht gegen zusätzliche Stellen für das Grenzwachtkorps, hielten aber zugleich fest, dass dieser Entscheid dem Primat des Parlamentes und des Bundesrates unterstehe. Somit stelle sich für sie auch die Frage, ob das Instrument der Standesinitiative das richtige Mittel sei, um das Anliegen des Kantons St. Gallen zu erfüllen.
Die Beurteilung der Standesinitiative durch die einzelnen Kommissionsmitglieder fiel sehr unterschiedlich aus. So gab es Zustimmungsvoten aufgrund immer wieder eingereichter Vorstösse, die eine Aufstockung des Grenzwachtkorps fordern. Es seien auch effektive Engpässe vorhanden, und Migration werde das Thema Nummer eins bleiben. Darum dürfe man nicht beim heutigen Bestand des Grenzwachtkorps stehen bleiben. Als Gegenargument wurde aber auch ausgeführt, es sei Sache des Bundesrates, die Personalressourcen departementsintern bedarfsgerecht den Aufgaben zuzuordnen.
Aus Sicht der Kommissionsmehrheit sollten auch die jüngsten Beschlüsse im Parlament - keine weiteren Aufstockungen des Grenzwachtkorps - respektiert werden. Man verweist dabei auch auf die Begründungen der Ablehnungen anderer Vorstösse in der Wintersession 2016. Demnach ist es Sache des Bundesrates, Anträge zu stellen, wenn das Grenzwachtkorps mehr Personal benötigt.
Somit kam die Kommission zum Schluss, der Standesinitiative sei keine Folge zu geben. Auch die Idee einer Kommissionsmotion wurde verworfen, jedoch wurde der Verwaltung der Auftrag erteilt, eine detaillierte Darstellung des Personalbestandes inklusive der verschiedenen Aufgaben zuhanden der nächsten Sitzung der SiK-SR zu erstellen. Basierend darauf wolle die Kommission prüfen, ob allenfalls bei der Beratung des Voranschlages namens der SiK-SR ein Antrag zur Aufstockung des Grenzwachtkorps gestellt werden solle. Sollte Handlungsbedarf erkannt werden, wäre dies der zielführendere und vor allem der schnellere Weg als der Prozess über die Standesinitiative.
Die Kommission beantragt mit diesen Begründungen, der Standesinitiative keine Folge zu geben, dies mit 10 zu 1 Stimmen.