Vogler Karl · Nationalrat · 2017-09-12
Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2017-09-12
Wortprotokoll
Die CVP-Fraktion wird in Block 2 mit Ausnahme meiner Minderheit den jeweiligen Mehrheiten folgen.
Ich beginne mit dem Antrag der Minderheit Rickli Natalie. Es geht hier um die Frage, ob die Spielbanken bei der Ausarbeitung, Umsetzung und Evaluation der Schutzmassnahmen für Spielerinnen und Spieler mit einer Suchtpräventionsstelle und einer Therapieeinrichtung zusammenarbeiten müssen. Im Kontext der vorgeschlagenen Schutzmassnahmen handelt es sich hier nicht um einen, ich sage einmal, zentralen Punkt des Spieler- und Spielerinnenschutzes, weil es sich im breiten Kreis der vorgeschlagenen Kann-Vorschriften um eine Muss-Vorschrift in einem letztendlich sehr engen Bereich handelt. Hinzu kommt, dass die entsprechende Verpflichtung bereits heute auf Verordnungsebene existiert. Der Antrag der Mehrheit ist somit nichts Neues. Er schafft aber eine klare gesetzliche Grundlage für Bestehendes, dessen gesetzliche Grundlage nicht so klar ist. Auch unter Hinweis auf das heute bei Ihnen eingegangene Schreiben der Departemente für Gesundheit und Soziales der lateinischen Kantone bitte ich Sie, hier der Mehrheit zu folgen.
Ich komme zum Minderheitsantrag Schwaab. Sie haben es gehört, Herr Schwaab befürchtet hier, dass die Fernmeldedienstanbieterinnen von sich aus quasi nach Lust und Laune von der Umsetzung der Sperre absehen werden. Selbstverständlich darf solches nicht sein. Dürften das die Fernmeldedienstanbieterinnen tatsächlich machen, so würde sich auch unsere Fraktion dagegen aussprechen. Wenn Sie aber Artikel 89a Absatz 2 lesen, so stellen Sie fest, dass von der Umsetzung der Sperre nur dann abgesehen werden darf, wenn sich eine solche auf die Qualität der Netzleistung auswirkt. Wird Entsprechendes festgestellt, so hat die Fernmeldedienstanbieterin die Aufsichtsbehörde zu informieren und dieser auch mitzuteilen, dass die Sperre nicht umgesetzt wird. Letztere hat dann davon Kenntnis und kann entscheiden, ob das gerechtfertigt war oder eben nicht. Ist es nicht gerechtfertigt oder war es nicht gerechtfertigt, kann und muss die Aufsichtsbehörde gegen die Fernmeldedienstanbieterin einschreiten. Entsprechend sind unseres Erachtens die Befürchtungen der Minderheit unbegründet.
Was den Antrag meiner Minderheit zum Anhang betrifft, so verweise ich auf die bereits gemachten Ausführungen. Ich halte an diesen fest. Zusammengefasst will diese Minderheit, wie vom Ständerat beschlossen, und zwar deutlich beschlossen, dass Gewinne aus Grossspielen ab einem Betrag von 1 Million Franken besteuert werden. Zusätzlich will meine Minderheit im Gegensatz zur ständerätlichen Fassung, dass eben auch Online-Gewinne aus Spielbankenspielen ab 1 Million Franken besteuert werden; dies, weil die Spielbanken ihre Spiele neu ebenfalls online anbieten dürfen, was zur Folge hat, dass solche aus Online-Spielen erzielten Gewinne nicht versteuert werden müssten, währenddem entsprechend erzielte Gewinne bei den Lotteriegesellschaften zu versteuern wären. Für eine solche unterschiedliche Besteuerung der Online-Gewinne von Spielbanken und von Grossspielveranstalterinnen gibt es, denke ich, keinerlei sachliche Gründe. Ich bitte Sie aber auch deshalb, dem Antrag meiner Minderheit zuzustimmen, weil es, wenn Sie dem Antrag der Kommissionsmehrheit zustimmen würden, zu jährlichen Steuerausfällen von etwa 100 Millionen Franken käme. Das wären über 100 Millionen Franken, die irgendwo fehlen würden oder anderweitig wieder aufgetrieben werden müssten. Aus Sicht der CVP-Fraktion ist es zweifellos sinnvoller, den Gewinn des Lottomillionärs zu besteuern, als etwa den Mittelstand oder das Gewerbe weiter zu belasten.
Zusammengefasst bitte ich Sie namens der CVP-Fraktion, in diesem Block mit Ausnahme des Minderheitsantrages zum Anhang den Anträgen der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.