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Vonlanthen Beat · Ständerat · 2017-09-12

Vonlanthen Beat · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2017-09-12

Wortprotokoll

Der Kommissionssprecher hat es gesagt: Das Ziel ist klar; der schweizerische Stiftungsstandort soll gestärkt werden. Ich bitte Sie daher ebenfalls, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben und sie weiterzubearbeiten, wie das die Kommission für Rechtsfragen mit überwältigendem Mehr vorschlägt. [PAGE 582]

Die Schweiz profitiert seit Jahren von der Grosszügigkeit von Stiftungen. Forschung und Innovation, aber auch Kultur und Soziales sind wichtige Nutzniesser. Als ehemaliger Staatsrat wurde ich immer wieder von Stiftungsorganen kontaktiert, die mir ihre Sorgen kundtaten und sich über immer schwierigere Rahmenbedingungen beklagten. Namhafte Gelder konnten deswegen nicht fruchtbar gemacht werden. Kollege Luginbühl hat mit der gewohnten Seriosität und unter Beizug von wichtigen Experten diese parlamentarische Initiative vorbereitet. Für mich sind namentlich die folgenden drei Argumente ganz wesentlich, um mich aktiv für die Weiterbearbeitung dieses Vorstosses einzusetzen:

1. Es besteht Handlungsbedarf. Die Rahmenbedingungen sind heute teilweise absolut nicht mehr zeitgemäss. Ich denke da namentlich an die erleichterte Möglichkeit, d. h. ohne zu hohe administrative und formelle Hürden, Änderungen an der Stiftungsurkunde vorzunehmen, oder auch an den fiskalischen Rahmen. Gerade hier können sinnvolle Anreize generiert werden, damit vermehrt Finanzmittel für Forschung und Innovation, Kultur, Gesundheit sowie Soziales zur Verfügung stehen.

2. Eine Partialrevision genügt. Die parlamentarische Initiative Luginbühl will keine komplizierte Totalrevision des Stiftungsrechts anstossen. Es werden im Gegenteil konkrete Problempunkte, die unter den Nägeln brennen, angegangen und einer Lösung zugeführt.

3. Kritiken sind unbegründet. Ich muss sagen, dass die Frontalattacke von Swissfoundations gegen die parlamentarische Initiative Luginbühl bei mir ein ungläubiges Kopfschütteln provoziert. Es fehle eine klare strategische Stossrichtung? Das Gegenteil ist doch der Fall. Die Teilrevision erlaubt es, zielgerichtet dort einzugreifen, wo es nötig ist, und Anpassungen vorzunehmen. Es bestehe die Gefahr der Verschlimmbesserung? Das Parlament wird auf der Grundlage der Vorarbeiten der Experten durchaus die Weisheit haben, nur sinnvolle Lösungen vorzuschlagen und umzusetzen.

Mit Überzeugung habe ich in der Kommission für Rechtsfragen der parlamentarischen Initiative Luginbühl Folge gegeben, und ich bitte Sie, das auch hier im Plenum zu tun. Die durch diesen parlamentarischen Vorstoss anvisierten zielgerichteten, moderaten und praktikablen Anpassungen des schweizerischen Stiftungsrechts werden dazu beitragen, die Erfolgsgeschichte unserer Stiftungen und deren wichtigen Beitrag für die Allgemeinheit auch in Zukunft zu erhalten.