Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2017-09-12
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-09-12
Wortprotokoll
Die Besteuerung des Eigenmietwerts von Wohneigentum ist ein politischer Dauerbrenner, das Thema stösst in der Bevölkerung auf ein grosses Echo. Ich glaube, ich muss Ihnen das nicht erläutern. Meine parlamentarische Initiative verlangt einen Systemwechsel, und zwar derart, dass man inskünftig auf die Besteuerung des Eigenmietwerts als Naturaleinkommen verzichten soll. Im Gegenzug sollen die mit dem selbstgenutzten Wohneigentum verbundenen Abzüge nicht mehr zulässig sein, insbesondere der Abzug der Schuldzinsen nicht. Meines Erachtens ist der Systemwechsel überfällig und auch aus volkswirtschaftlichen Gründen angezeigt.
Erstens ist, wie Sie wissen, die Verschuldung der privaten Haushalte in der Schweiz sehr hoch. Grund dafür ist die einmalig hohe Hypothekarverschuldung. Hier ortet auch der Beirat Zukunft Finanzplatz ein Destabilisierungsrisiko für die Finanzplätze. Die OECD hat bereits empfohlen, wie jetzt auch der Beirat, dass die Schweiz die steuerlichen Anreize zur Verschuldung aufheben soll, und hat den Systemwechsel angepriesen.
Zweitens ist sicher, das merken wir aus öffentlichen Äusserungen, dass gerade die Rentnerinnen und Rentner in bescheidenen finanziellen Verhältnissen, die ihre Hypothekarschulden abbezahlt haben, in einer schwierigen Situation sind. In der Regel ist ihr Einkommen nach der Pensionierung tiefer als vorher. Zudem haben sie den Eigenmietwert zu versteuern, aber keine Schuldzinsen mehr, die sie zum Abzug bringen könnten.
Drittens wird immer geltend gemacht, dass das heutige System die Gleichbehandlung von Mietern und Eigentümern gewährleiste. Das ist meines Erachtens nicht der Fall. Wer meint, die Anrechnung eines Eigenmietwerts führe zu steuerlicher Gleichbehandlung, befindet sich meines Erachtens auf dem Irrweg und verkennt, dass fast in der ganzen Schweiz die aktuellen Eigenmietwerte wesentlich unter den Marktmieten liegen. Gemäss Bundesgerichtspraxis können sie bis zu 40 Prozent unter den Marktmieten liegen. Somit werden die Mieterinnen und Mieter im geltenden Regime steuerlich benachteiligt. Hinzu kommt, dass wir in den Kantonen einen wahren Wildwuchs an Eigenmietwertberechnungen haben. Der Kanton Basel-Landschaft liegt zum Beispiel sehr, sehr tief. Hier werden die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer massiv bevorteilt. Wenn die Eigenmietwerte aus Gründen der Gleichbehandlung angehoben werden sollen, stösst das auf erbitterten Widerstand. Das zeigt sich jetzt in verschiedenen Kantonen, zum Beispiel aktuell im Kanton Aargau.
Es kommt dazu, dass das heutige System geradezu dazu einlädt, Steueroptimierungen vorzunehmen, sofern man das nötige Kleingeld dafür hat.
Ein Wechsel ist deshalb aus Gründen der steuerlichen Gleichbehandlung meines Erachtens angezeigt. Damit aber nicht wieder neue Ungleichheiten Platz greifen, muss klar sein, dass damit zwingend die Gleichbehandlung von Hauseigentümern und Mietern einhergeht, dass auch keine Abzüge mehr zuzulassen sind, wenn es keine Besteuerung des Eigenmietwerts mehr gibt.
Dieser Wechsel kann haushaltneutral erfolgen, worauf bereits alt SP-Bundesrat Stich hingewiesen hat wie auch kürzlich der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation [PAGE 1281] Hardegger 17.3517. Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf diese Interpellation - sie ist ganz frisch - ausgerechnet, dass bei einem Hypothekarzins von rund 3 Prozent der Wechsel haushaltneutral erfolgt, während es bei den aktuellen Zinsen zu Steuerausfällen im Bundeshaushalt führt; bei einem Hypothekarzinsniveau von 5 Prozent, das in der Schweiz durchaus lange vorherrschte - oder die Zinsen lagen gar noch höher -, rechnet der Bund mit Mehreinnahmen. Das sind die Fakten. Unter dem Strich wäre das also mittelfristig für den Bundeshaushalt ein Nullsummenspiel.
Ich bitte Sie, jetzt der parlamentarischen Initiative Folge zu geben und sich damit auch von dieser Fünfer-und-Weggli-Politik, wie sie die Hauseigentümer lange Zeit betrieben haben, zu verabschieden. Ich hoffe, dass jetzt der Vertreter des Hauseigentümerverbandes mal Klartext redet. Sagen Sie Ja zu dieser parlamentarischen Initiative - dann haben Sie die Garantie, dass das Geschäft eine Fortsetzung erfährt, weiterbehandelt wird und dass wir nicht mehr diese doppelbödige Politik um den Eigenmietwert fortsetzen, die in den letzten Jahren Schiffbruch erlitten hat.
Ich danke Ihnen, wenn Sie meiner parlamentarischen Initiative Folge geben.