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Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2002-04-17

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-04-17

Wortprotokoll

Die Mehrheit der SVP-Fraktion unterstützt den Nichteintretensantrag, wie er von der Minderheit der Kommission begründet wurde. Es gibt dafür im Wesentlichen zwei Gründe. Ich möchte allerdings vorwegnehmen, dass sich der Einwand nicht grundsätzlich gegen solche Betreuungseinrichtungen wendet. Es geht vor allem darum, die Frage des Engagements des Bundes zu diskutieren.

1. Wir glauben, dass die Privatinitiative im Vordergrund steht. Sie soll dort, wo es unbedingt nötig ist, mit Unterstützung der Gemeinden realisiert werden. Dafür gibt es sehr gute Beispiele. Ich könnte Ihnen einige zeigen. Ich war Gemeindepräsident, und wir haben in meiner Wohngemeinde so etwas realisiert. Das funktioniert glänzend. Wenn aber der Staat kommt und sagt, er gebe Geld, dann wird es natürlich genommen. Das ist so wie hier in diesem Saal, wenn wir sagen, wir erhöhten unsere Entschädigung; dann wird das Geld auch genommen, das ist ja klar. Es gilt festzustellen, dass der Bund eine Aufgabe übernimmt und unterstützt, welche aus unserer Sicht in unserem föderalistischen System unbestritten Aufgabe der Kantone ist und in den Gemeinden umgesetzt werden soll. Man beklagt ja immer wieder die intransparente Verflechtung in unserem Staat, die damit [PAGE 598] verbundenen Finanzströme, die Zuständigkeiten, die vermischt werden, obwohl wir eigentlich gute Voraussetzungen hätten, um in diesem Bereich Ordnung zu halten und es gar nicht so weit kommen zu lassen. Hier wird der Bund beauftragt, zu kontrollieren, zu überprüfen, was vorher in der Gemeinde und allenfalls im Kanton bereits einmal getan wurde, um dann letztlich ein paar Tausend Franken zu schicken.

Die Finanzierung dieser Einrichtung wird ja dann - das ist ein weiterer Punkt - unabhängig von den Verhältnissen ihrer Benutzer geleistet. Es geht also hier nicht um eine soziale Not, die gemildert werden soll, sondern um einen Rechtsanspruch von verantwortungsmüden Eltern gegenüber dem Staat - so möchte ich es einmal nennen. Die anspruchsvolle Erziehungsarbeit wird günstig im Umverteilungssystem vom Staat abgenommen. Eine diesbezügliche Kostentransparenz wird in diesem Beschluss nicht verlangt. Solche Übungen, und wenn sie noch so schön dargestellt werden, kann die Mehrheit der SVP-Fraktion nicht unterstützen.

2. Nun zu meinem zweiten Hauptargument: Diejenigen, welche sich unter Verzicht oder eben privat für Lösungen einsetzen und auf die hier gebaute staatliche Krippe - oder "Futterkrippe" - verzichten, sind doppelt geprellt: erstens, weil sie persönlich eine Einschränkung in Kauf nehmen - sich bewusst sind, dass damit Arbeit und Verzicht verbunden sind -, und zweitens, weil sie mit ihren Steuern dann zusätzlich noch verknurrt werden, diese so genannten Solidaritätsleistungen, die eine falsche "Solidarität" beinhalten, zu finanzieren.

Wenn es ein unbestrittenes Bedürfnis wäre - wie es in verschiedenen Zuschriften an uns stand und übrigens auch in der Antwort des Bundesrates zum Ausdruck kommt -, wenn es also ein solch dringendes Anliegen wäre, dann würde sich dieses Anliegen auf privater Ebene durchsetzen; davon bin ich überzeugt. Es braucht keine staatlichen Impulsprogramme - umso weniger, als Erziehungsarbeit ausserhalb der Familie immer nur zweite Priorität sein kann. Ich wehre mich gegen die Darstellung, die hier seitens der Kommissionssprecher und auch verschiedener Fraktionssprecher zum Ausdruck kam, dass eben der Staat - so wurde es dargestellt - eigentlich die beste Lösung für die Erziehung sei. Wenn ich darauf ausgehe, die Familie zu stärken, dann kann es nicht angehen, sie mit verlockenden Staatsgeldern auseinander zu bringen. Ihre Argumente, die Sie hier gebracht haben, erinnern mich stark an die früheren Argumente in den osteuropäischen Staaten, die vor zehn, fünfzehn Jahren zugrunde gegangen sind: Auch dort wurde mit wirtschaftlichen, mit qualitativen Argumenten die Aufgabe der Erziehung vom Staat übernommen.

Kindererziehung ist nicht eine technisch durchzuführende Betreuungsaufgabe, sondern besteht in erster Linie aus Beziehung; Beziehung ist Erziehung und Betreuung, und das schafft die nötigen Voraussetzungen für die Jugend, die Zukunft und die Herausforderungen im Erwachsenenleben zu bewältigen.

Diese Vorlage widerspricht diesen Bemühungen. Mit der Vorlage wird diese Entwicklung, die auch in anderen Staaten zu schlechten Ergebnissen geführt hat - gesellschaftliche Zerrüttung als Folge -, auf Bundesebene eingeführt und unterstützt, und so etwas können wir nicht mittragen. Wir werden also, im Wissen darum, dass wir eine Minderheit sind, diesem Bundesbeschluss und dieser Finanzierung nicht zustimmen.

Zum Schluss möchte ich aber doch festhalten, dass die Präsidentin aufgefordert ist, die Anträge des Bundesrates auch zur Abstimmung zu bringen. Ich nehme an, das erfolgt automatisch; sonst müsste ich hier im Sinne eines Antrages verlangen, dass die Anträge des Bundesrates zur Abstimmung gelangen. Denn wir werden in erster Linie für Nichteintreten stimmen und in zweiter Linie - im Falle von Eintreten - den Anträgen des Bundesrates folgen.