Egloff Hans · Nationalrat · 2017-09-12
Egloff Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-09-12
Wortprotokoll
Die WAK Ihres Rates beantragt Ihnen, der parlamentarischen Initiative Leutenegger Oberholzer 16.455, "Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung", keine Folge zu geben. Sie tut dies mit einem Stimmenverhältnis von 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung. Ich spreche selbstverständlich für die Kommission. Der guten Ordnung halber und zuhanden des Amtlichen Bulletins erwähne ich aber, dass ich Präsident des Hauseigentümerverbandes Schweiz bin.
Die parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer fordert einen generellen Systemwechsel bei der Eigenmietwertbesteuerung. Demnach soll auf die Besteuerung des Eigenmietwertes zukünftig verzichtet werden und sollen die auf dem selbstgenutzten Wohneigentum anfallenden Liegenschaftskosten, insbesondere die Schuldzinsen, nicht mehr zum Abzug zugelassen werden. Obgleich eine Aufhebung der Eigenmietwertbesteuerung wünschenswert ist, ist der parlamentarischen Initiative Leutenegger Oberholzer keine Folge zu geben und stattdessen der Weg der Initiative der WAK-SR mit gleichem Titel und der Geschäftsnummer 17.400 vorzuziehen.
Die vorliegende parlamentarische Initiative fordert eine noch wenig differenzierte Aufhebung der Eigenmietwertbesteuerung für selbstgenutztes Wohneigentum, also sowohl für Wohneigentum am Hauptwohnsitz als auch für Zweitliegenschaften. Frühere Bemühungen um eine Gesetzesänderung für einen Systemwechsel in der Wohneigentumsbesteuerung haben gezeigt, dass ein Wegfall der Eigenmietwertbesteuerung bei den Zweitwohnungen insbesondere für die Tourismuskantone problematisch wäre. Dies war mit ein Grund für das Scheitern früherer Bemühungen um einen Systemwechsel.
Die wesentlichen Gründe für den Antrag auf Ablehnung sind allerdings andere. An dieser Stelle möchte ich aber immerhin erwähnen, dass die von Frau Leutenegger Oberholzer und Frau Birrer-Heimo vorgetragenen Argumente nicht in allen Punkten falsch sind. Eigentümer, die ihr Haus oder ihre Wohnung selbst bewohnen, müssen mit dem Eigenmietwert ein fiktives Einkommen versteuern. Diese Besteuerung ist seit vielen Jahren umstritten und wird von weiten Bevölkerungskreisen als ungerecht empfunden. Das knappe Abstimmungsresultat zur Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" des Hauseigentümerverbandes Schweiz zeigte deutlich, dass die Unzufriedenheit sehr gross ist.
Dies wurde mit der vom Hauseigentümerverband lancierten Petition "Eigenmietwert abschaffen" auch eindrücklich bestätigt. In weniger als vier Monaten wurden 145 166 Unterschriften gesammelt und eingereicht. Auch auf Kantonsebene führt die Eigenmietwertbesteuerung immer wieder zu aufwendigen und unbefriedigenden politischen und juristischen Auseinandersetzungen.
In Anerkennung des grossen Leidensdrucks und des dringlichen Handlungsbedarfs, vielleicht auch, um der Motion mit einem Wahlrecht nicht zustimmen zu müssen, hat die WAK des Ständerates eine Initiative für einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung beschlossen, um endlich eine befriedigende Lösung für eine Abschaffung dieser [PAGE 1282] Besteuerung zu finden. Sie soll keine neuen Privilegien für die Eigentümer schaffen, sondern die bestehenden Ungerechtigkeiten beseitigen.
Die Kommissionsinitiative der WAK des Ständerates verfolgt im Wesentlichen folgende Ziele: Das System der Wohneigentumsbesteuerung soll für den Hauptwohnsitz, nicht aber für Zweitwohnungen geändert und die Besteuerung des Eigenmietwertes soll abgeschafft werden. Der Systemwechsel soll möglichst finanzhaushaltneutral ausgestaltet werden. Schliesslich soll er im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben keine unzulässigen Disparitäten zwischen Mietern und Wohneigentümern schaffen. Zuletzt, und da darf man auf die Ideen des Ständerates gespannt sein, soll der Systemwechsel nach Massgabe der geltenden Verfassungsbestimmungen das Wohneigentum fördern.
Der Entwurf der Initiative der WAK des Ständerates ist noch nicht sehr konkret. Wir möchten aber - und mit "wir" meine ich die Mehrheit der Kommission -, dass unserer Schwesterkommission, der Kommission des Ständerates, der Auftrag erteilt wird, diese Vorgaben zu konkretisieren. Wir sind überzeugt, dass nur so eine Lösung gefunden werden kann. Dies bedingt aber, dass wir vollkommen synchron zu den Vorgaben des Ständerates entscheiden. Dies bedingt, dass man diese Kommissionsinitiative unterstützt - was die WAK des Nationalrates auch gemacht hat -, dass man die Petition des Hauseigentümerverbandes sistiert, auch diesbezüglich haben wir so beschlossen, und dass man der vorliegenden parlamentarischen Initiative Leutenegger Oberholzer keine Folge gibt.
Ich schliesse mich mit dem Antrag der WAK unseres Rates an, der parlamentarischen Initiative Leutenegger Oberholzer keine Folge zu geben.