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Glättli Balthasar · Nationalrat · 2017-09-12

Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2017-09-12

Wortprotokoll

Herr Ratspräsident, ich hätte mich natürlich gefreut, wenn ich jetzt eine Stunde hätte sprechen dürfen. Es geht immerhin um die Demokratie. Es geht immerhin um die wichtige Frage, ob man jene Menschen, die am längsten von unseren Entscheiden betroffen sein werden, weil sie die jüngsten sind, von diesen Entscheidungen ausschliesst oder nicht. Die Demokratie hat im Kern ja damit zu tun, dass wir sagen: Wir wollen, dass Menschen, die von Entscheiden betroffen sind, auch daran mitwirken können.

Ich möchte auf ein paar Argumente gegen die Initiative eingehen und im Namen der Minderheit versuchen, sie zu widerlegen, in der Hoffnung, dass Sie dann der Initiative Folge geben.

Es wurde gesagt, bei vielen Jugendlichen fehle doch das Interesse, überhaupt mitzumachen. Weshalb solle man denn das Stimmrechtsalter senken? Die hätten ganz andere Sachen im Kopf! Meine Antwort, die Antwort der Minderheit, ist klar: Ein Recht hängt nicht vom Interesse ab, ob man davon Gebrauch machen will oder nicht. Denjenigen Menschen, die sich die Freiheit herausnehmen, nicht an die Urne zu gehen - die gibt es in unserem Land: Die haben den Pass, die haben das Stimm- und Wahlrecht -, sagen wir ja nicht: "Wenn ihr fünfmal oder zwei Jahre hintereinander nicht an der Urne gewesen seid, dann nehmen wir an, dass ihr nicht interessiert seid, und deshalb entziehen wir euch das Stimm- und Wahlrecht." Zum Stimm- und Wahlrecht gehört eben auch die Entscheidung, ob man mitmachen will oder nicht. Das ist auch eine Freiheit.

Wenn es denn ums Interesse geht, wenn das der springende Punkt ist, dann muss ich sagen: Wie, wenn nicht durch die Möglichkeit, wirklich mitzubestimmen, sollte denn das Interesse geweckt werden? Trockenübungen - irgendwie in der Schule ein wenig aufstrecken, wenn der Lehrer zuschaut, und sagen, man sei für oder gegen die Initiative X oder Y - sind ja gut, aber da wissen die Jugendlichen selbst, dass das nicht "the real thing" ist. Das ist nicht dort, wo's darauf ankommt. Das ist nicht dort, wo wirklich die Stimme dann auch gezählt wird. Wenn wir wirklich das Interesse an unserer direkten Demokratie und an den Wahlen wecken wollen, ist es deshalb das Beste, wenn man real Einfluss haben kann.

Nun, wir wissen nicht, wie gross das Interesse ist. Ich sage einfach, wenn wir ins Ausland schauen, und zwar nicht irgendwohin, sondern in ein Nachbarland, nach Österreich, dann sehen wir Folgendes: In Österreich ist die Wahlbeteiligung gestiegen und nicht gesunken, als man das Stimmrechtsalter 16 eingeführt hat. Nach einem ersten Peak ist sie wieder etwas gesunken. Es gab einen Bericht, und man beklagte, die Wahlbeteiligung der 16- und 17-Jährigen sei beim zweiten Mal im Vergleich zum ersten Mal gesunken. Wissen Sie, wohin sie gesunken ist? Auf eine Wahlbeteiligung von 63 Prozent! Wer von Ihnen würde nicht die Einschätzung machen, wir hätten eine sehr interessante Vorlage gehabt, wenn die Stimmbeteiligung hier in der Schweiz 63 Prozent betragen hätte? Ich bestreite nicht, dass es auch Vorlagen mit höherer Stimmbeteiligung gibt. Aber das ist dann wirklich die Ausnahme. 63 Prozent Wahlbeteiligung - da muss ich sagen: Chapeau! Und das sind nur die 16- und 17-Jährigen! Jetzt können Sie sagen: Vielleicht sind sie nur gegangen, weil man nicht zwischendurch noch abstimmen kann. Das mag sein. Aber wenn es dann halt nur noch 50 Prozent sind, ist man auch im guten Schnitt.

Zum Schluss noch ein Wort zum aktiven und passiven Wahlrecht und zur Mündigkeitsfrage: Wenn Sie dafür sind, dass man zumindest das aktive Wahlrecht haben soll, dann müssen Sie zustimmen. Es ist die erste Phase; wir können bei der Gesetzesdefinition das passive Wahlrecht immer noch herausstreichen.

Bezüglich der Mündigkeit muss ich sagen: Als das Zivilgesetzbuch eingeführt wurde, lag die Mündigkeit bei 20 Jahren, und die Behörden hatten die Möglichkeit, sie in Einzelfällen herabzusetzen. Ich sehe nicht ein, weshalb das hier nicht auch möglich sein sollte.