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Matter Thomas · Nationalrat · 2017-09-13

Matter Thomas · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-09-13

Wortprotokoll

Ich bin als Mitinitiant der Volksinitiative "Ja zum Schutz der Privatsphäre" sehr froh, dass sich der Nationalrat ernsthaft und differenziert mit unserem Anliegen auseinandergesetzt hat, jedenfalls ernsthafter und differenzierter, als der Ständerat und der Bundesrat dies getan haben, die sowohl die Initiative wie den Gegenentwurf zur Ablehnung empfehlen. Demokratiepolitisch ist es jedenfalls von höchster Bedeutung, dass sich Volk und Stände endlich zur Wahrung der verfassungsmässig garantierten Privatsphäre äussern können, zu der auch die finanzielle Privatsphäre gehört. Was diesbezüglich das Parlament in den letzten Jahren am Volk vorbei beschlossen hat, ist eigentlich unglaublich. Wenn wir in der Europapolitik, beim Bilateralismus, beim Zugang zum Binnenmarkt institutionelle Fragen und die Frage der Souveränität immerhin ernsthaft diskutieren, haben wir Parlamentarier diese Souveränität bei Finanzmarktfragen völlig über Bord geworfen. Eine Drohung aus den USA, einer Grossbank ein angeblich existenzgefährdendes Strafverfahren an den Hals zu hängen, hat genügt: Schon sind wir zusammengebrochen, haben unser Bankgeheimnis gegenüber dem Ausland preisgegeben. Wir sind sogar bereit gewesen, durch rückwirkende Rechtsetzung die früher sakrosankte schweizerische Rechtssicherheit preiszugeben. Wer hätte sich vor einigen Jahren vorstellen können, dass die Schweiz im Fall von Gruppenanfragen Amtshilfe leistet? Wer hätte sich vorstellen können, dass unsere Grossbanken die Namen eigener Mitarbeiter fremden Staaten aushändigen würden?

Um das Bankgeheimnis wenigstens im Inland zu sichern, um den automatischen Informationsaustausch wenigstens im Inland zu verhindern, haben wir damals die Volksinitiative [PAGE 1290] "Ja zum Schutz der Privatsphäre" ausgearbeitet und diese am 25. September 2014 mit 117 531 gültigen Unterschriften eingereicht. Es geht uns darum, wegen der jüngst miterlebten politischen und gesetzgeberischen Entwicklung das verfassungsmässige Grundrecht der Wahrung der Privatsphäre zu präzisieren und zu ergänzen. Mit der Initiative soll der Schutz insbesondere der finanziellen Privatsphäre als ganz entscheidender Bestandteil des Vertrauensverhältnisses zwischen Bürger und Staat in der Verfassung verankert werden. Die SVP-Fraktion - wie in der ersten Runde auch der Nationalrat - unterstützt nach wie vor die Volksinitiative und empfiehlt diese dem Volk zur Annahme.

Wir können uns aber auch mit dem direkten Gegenvorschlag - ebenfalls vom Nationalrat unterstützt - einverstanden erklären. Auch mit diesem Gegenentwurf soll das Bankkundengeheimnis in der Verfassung verankert und der automatische Informationsaustausch im Inland verhindert werden. Der Gegenentwurf will die aktuellen Gesetzesbestimmungen in der Verfassung festschreiben. Der Gegenentwurf beschränkt die Bestimmungen für Steuerdelikte auf die direkten Steuern und nimmt die Meldepflicht im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Geldwäscherei explizit von den neuen Bestimmungen aus.

Namens der SVP-Fraktion ersuche ich Sie, die Mehrheit zu unterstützen, auf die Vorlage 2 einzutreten und dem Entwurf zuzustimmen. Bei der Abstimmungsempfehlung bitte ich Sie, an der Differenz zum Ständerat festzuhalten und entsprechend die Initiative wie auch den direkten Gegenvorschlag zu unterstützen.