Luginbühl Werner · Ständerat · 2017-09-13
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2017-09-13
Wortprotokoll
Der Ständerat hat in der ersten Lesung in Abweichung zum Bundesrat festgelegt, dass im Szenariorahmen ein Hauptszenario und zwei Randszenarien festzulegen seien. Als behördenverbindlich wäre einzig das Hauptszenario bezeichnet worden.
Gestützt auf eine erneute Diskussion sind wir zum Schluss gekommen, dass wir damit den Handlungsspielraum der Behörde zu stark einschränken würden. Nach wie vor ist die Kommission der Meinung, dass man mit maximal drei Szenarien arbeiten sollte, dass aber alle drei gleichwertig, sprich behördenverbindlich, sein sollen.
Konkret heisst das: Wir beantragen, bei Artikel 9a Absätze 4 und 6 auf die Fassung des Nationalrates einzuschwenken.