Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-09-13
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-09-13
Wortprotokoll
Ich unterstütze die Grundhaltung und den Antrag Ihrer Kommission, weil man auf Bundesgerichtsentscheide hin nicht sofort legiferieren sollte. Zuerst sollte man nachdenken und arbeiten. Bei der Durchschnittspreismethode wäre es genau gleich - aber na ja! (Heiterkeit)
Es ist selbstverständlich so, dass rein technisch auch ein Dritter das Messwesen betreiben kann, vielleicht sogar günstiger. Deshalb sind wir der Ansicht, dass der Bundesgerichtsentscheid, der eine Teilliberalisierung des Messwesens bedeutet, grundsätzlich zu begrüssen ist. Ich stimme aber mit Ihnen überein, dass es natürlich viele Schnittstellen gibt. Für den Fall, dass es neue Messdienstleister gibt, müsste im Gesetz zum Beispiel geregelt werden, was deren Pflichten sind, was mit den Messkosten geschieht. Diese waren bislang Teil der Netzkosten, also wären sie auch wieder vom Netzbetreiber einzurechnen oder aber separat zu berechnen.
Es gibt hier sicher eine Menge Fragen, die zu klären sind. Es ist logisch, dass Netzbetreiber gerne ihr Monopol und die damit verbundenen rentenbildenden Einnahmen behalten. Wir werden auf jeden Fall aber anschauen, was die Konsequenzen sind, wenn man das Messwesen teilweise oder sogar ganz liberalisiert. Wenn es für den Konsumenten günstiger ist und mehr Wettbewerb bringt, müsste man eine solche Entwicklung eigentlich begrüssen und nicht wieder Monopole zimmern. Die Bewältigung der Schnittstellen ist aber eine komplexe Aufgabe. Da muss man koordinieren. Wir würden das, wie es gesagt wurde, anschauen und bei einer nächsten Revision dann einen Vorschlag unterbreiten.