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Luginbühl Werner · Ständerat · 2017-09-13

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2017-09-13

Wortprotokoll

Der Nationalrat hat beschlossen, dass Netzbetreiber die Grundsätze, die sie bei der Netzplanung anwenden, nicht veröffentlichen müssen. Dies hat auch die Mehrheit der UREK-SR in der ersten Lesung gefordert. Der Ständerat ist aber damals der Minderheit gefolgt. Der Bundesrat argumentiert, dass im Interesse der Transparenz, der Akzeptanz, der Effizienz, aber auch, um eine bessere Abstimmung der verschiedenen Ebenen von Netzen zu erreichen, die Grundsätze der Netzplanung veröffentlicht und auch gegenseitig bekannt sein sollten.

Die UREK-SR teilt diese Auffassung nicht. Hier steht der Schutz der Geschäftsstrategie dem Öffentlichkeitsprinzip gegenüber. Die Elcom kann zudem bei Bedarf Einsicht in die Netzplanungsgrundsätze nehmen. Die Kommission beantragt daher im Grundsatz, die Fassung des Nationalrates zu übernehmen, also keine Veröffentlichung vorzusehen. Weil die Formulierung des Nationalrates die Netzbetreiber aber zwingen würde, einen Standard der Grundsätze festzulegen, beantragen wir, auf die Formulierung "jeder Netzbetreiber", wie sie der Bundesrat ursprünglich vorschlug, zurückzugehen. Zudem beantragt Ihnen die Kommission quasi als Kompromiss, in Artikel 9b einen neuen Absatz 4 einzufügen, der dem Bundesrat die Kompetenz gibt, bei Bedarf die Netzbetreiber zu verpflichten, die Grundsätze zu veröffentlichen.