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Luginbühl Werner · Ständerat · 2017-09-13

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2017-09-13

Wortprotokoll

Hier geht es um das Messwesen. Für dieses sind heute ausschliesslich die Netzbetreiber zuständig. Im Nationalrat fand ein Einzelantrag eine Mehrheit, welcher verlangte, dass der Verkauf, die Platzierung und die Installation der Mess- und Steuersysteme nicht den Netzbetreibern vorbehalten sind. Der Nationalrat will also eine vollständige Liberalisierung des Messwesens. Dieser Beschluss ist auch im Lichte eines Bundesgerichtsentscheids vom Juli dieses Jahres zu sehen. Das Bundesgericht entschied darin, dass für Produzenten mit einer Anschlussleistung von über 30 Kilovoltampere der Messmarkt liberalisiert sei, weil eine gesetzliche Grundlage fehle, die vorsehe, dass nur die Netzbetreiber diese Dienstleistung anbieten könnten. Was dieser Entscheid für die anderen Produzenten bedeutet, lässt sich zurzeit noch nicht sagen. Die Liberalisierung des Messwesens ist ein komplexes Thema. Es gilt, die Auswirkungen und einen allfälligen Regelungsbedarf sorgfältig zu analysieren. Ansonsten besteht die Gefahr, dass lokal die Netzstabilität gefährdet ist. Diese Arbeiten sollen im Rahmen der Revision des Stromversorgungsgesetzes geleistet werden.

Der Antrag der Kommission ist kein Grundsatzentscheid gegen eine Liberalisierung oder für ein Festhalten am Monopol. Aus den genannten Gründen will die Kommission aber keine überhastete und unkontrollierte Öffnung. Die Diskussion soll später, voraussichtlich im Jahr 2019, in Kenntnis aller Fakten und Auswirkungen diskutiert werden. Die vom Bundesgericht festgestellte Lücke soll bis dahin geschlossen werden.

Aus diesem Grund beantragt die Kommission die Streichung von Artikel 17a Absatz 4, das heisst, sie will zurück zur Fassung des Bundesrates und des Ständerates und eine Ergänzung in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a des Stromversorgungsgesetzes.