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Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-09-13

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-09-13

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen und damit Nationalrat und Bundesrat zu folgen.

Man hat dieses Verbot des Verkaufs von Alkohol auf den Autobahnraststätten in den Sechzigerjahren eingeführt. Es hat uns viele gute Dienste erwiesen; das muss man sagen. In den Jahren bis zur Senkung der Promillegrenze gab es viele Unfälle mit Alkohol. Der Umgang mit Alkohol war relativ grosszügig - "liberal" würde jetzt Herr Ständerat Müller sagen. Das hat sich schon geändert. Mit der Senkung der Promillegrenze hat eine öffentliche Diskussion stattgefunden. Gerade auch Junglenkerinnen und Junglenker gehen sehr diszipliniert mit Alkohol um. Sie folgen, wie offenbar auch Herr Ständerat Hösli, dem Prinzip "Wer trinkt, fährt nicht". Das Verhalten und der Umgang mit Alkohol haben sich schon geändert.

Deshalb sagen wir: Massgebend ist nicht die Verfügbarkeit von Alkohol, sondern der Umgang damit. Seit den Sechzigerjahren kam es zur Entwicklung der Tankstellenshops. Obwohl in diesen Shops, die sehr zahlreich sind, Alkohol verfügbar ist, hat das mit Blick auf die Unfälle oder auf das Verhalten nicht negativ durchgeschlagen. Lenker verhalten sich trotz Verfügbarkeit weiterhin sehr diszipliniert. Deshalb sagen wir, dass diese geringe Öffnung, mit der auf Raststätten Alkohol verkauft oder ausgeschenkt werden darf, daran nach einer heutigen Beurteilung nichts ändern wird. Wir bleiben beim Verbot auf Rastplätzen - eine Aufhebung dieses Verbots wäre eine relativ grosse Ausdehnung. Bei den Raststätten sieht es anders aus.[GZ]

Deshalb finden wir, dass man diese Motion umsetzen kann.