Müller Leo · Nationalrat · 2017-09-13
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2017-09-13
Wortprotokoll
Mit dem Fidleg und dem Finig haben wir heute zwei sehr komplexe Vorlagen zu behandeln. Warum wollen wir diese Regelungen überhaupt vornehmen? Blicken wir kurz zurück auf das, was passiert ist.
Aufgrund der weltweiten Finanzkrise 2008, insbesondere aufgrund des Konkurses von Lehman Brothers und der verheerenden Folgen für die weltweite Finanzbranche, wurde auch in der Schweiz die geltende Gesetzeslage evaluiert. Die Finma analysierte die Situation in der Schweiz und hielt ihre Ergebnisse im sogenannten Finma-Vertriebsbericht 2010 fest. Dies war der Grundstein für die neue Finanzmarktarchitektur, eine umfassende Revision des gesamten Finanzmarktrechtes in der Schweiz. Erklärtes Ziel dieser gigantischen [PAGE 1298] Revision war ein besserer Kundenschutz. Dieser verstärkte Kundenschutz sollte insbesondere auf der Grundlage von drei neuen Gesetzen erfolgen, nämlich dem Finanzmarktinfrastrukturgesetz, dem Finanzdienstleistungsgesetz und dem Finanzinstitutsgesetz. Zudem sollen punktuelle Anpassungen bestehender Gesetze erfolgen.
Die Vernehmlassungsvorlage stiess dann auf grossen Widerstand. Auch die CVP stand diesem Gesetzespaket von Anfang an kritisch gegenüber. Ein derart rigoroser und umfassender Umbau der gesamten Gesetzesarchitektur im Finanzmarktrecht wurde von der CVP abgelehnt. Dies heisst jedoch nicht, dass sich die CVP gegen sinnvolle neue Regeln wenden würde. Auch sie will den Kundenschutz verbessern und neue Informations- und Transparenzregeln schaffen. Es braucht aber eine pragmatische Lösung, eine einfache Lösung. Im Fokus der CVP liegt insbesondere der Schutz der Kunden, und zwar der natürlichen Personen, der KMU, also der Firmenkunden, und der Inlandbanken. Die CVP hat sich dafür eingesetzt, dass in diesem Bereich legiferiert wird. Sie sagte in der Vernehmlassung aber auch, was sie nicht will, nämlich keinen Einbezug der Versicherungsbranche und keine Registrierungs- und Zertifizierungspflicht für Kundenberater. Insbesondere war damals nebst einer Differenzierung zwischen international und lokal tätigen Banken eine Regulierung vorgesehen. Dann hat die CVP in der Vernehmlassung auch gesagt, dass sie kein umfassendes Verbot von Retrozessionen will, sie hat auch gesagt, dass sie keine Umkehr der Beweislast will, sie hat auch gesagt, dass sie kein Schiedsgericht will und keinen Prozesskostenfonds, und sie hat auch gesagt, dass sie keine Verbands- und Gruppenklagen will.
Was wurde nun erreicht? Nach der Vernehmlassung wurden die beiden Gesetzesvorlagen deutlich schlanker, und es wurde auch beschlossen, dass die Versicherungen nicht betroffen sein sollen. Es erfolgte eine KMU-freundliche Kundensegmentierung, die Registrierung und Zertifizierung wurde angepasst, die Retrozessionen wurden klar geregelt, die Beweislast wurde nicht umgekehrt, es wurde kein Schiedsgericht vorgesehen, und es ist auch kein Prozesskostenfonds vorgesehen. Ebenso wenig sollen Verbands- und Gruppenklagen möglich sein. Das Fidleg und das Finig liegen nun in stark überarbeiteter und entschlackter Version vor. Für die CVP hat sich die Situation somit in die richtige Richtung entwickelt. Die Kommission hat ebenfalls wichtige Eingriffe vorgenommen und in Richtung Entschlackung gewirkt, wie dies zuvor auch der Ständerat getan hat.
Ich komme zusammenfassend zum Schluss: Es ist so, dass die CVP die Gesetzesrevision auf gutem Wege sieht. Es ist nun sinnvoll und nötig, dieses Projekt vernünftig abzuschliessen. Es war aber ein vielfältiges Engagement notwendig, das sich schlussendlich gelohnt hat. Aus den visionär-utopischen Vorschlägen ist nun eine vernünftige Version entstanden. Es wird an Bestehendem und Bewährtem festgehalten, das Gesetzespaket kommt näher an die Kunden, es ist praxistauglicher geworden. Allerdings wäre - und das sage ich etwas kritisch - von Anfang an eine politische Führung nötig gewesen, die von Anfang an den pragmatischen Vorschlag hätte aufnehmen und in die politische Diskussion einspeisen sollen.
Es ist nötig, dass hier eine effiziente Gesetzgebung gemacht wird und dass wir dieses Projekt weiter beraten. Ich muss oder darf deshalb festhalten, dass die CVP-Fraktion überzeugt ist, dass wir nun eine gute Beratungsbasis haben und dass auf den Ergebnissen der Beratung im Ständerat aufgebaut werden kann. Das war eine Steilvorlage für das gute Gelingen und einen baldigen Abschluss dieser Gesetzesvorlage.
Die CVP-Fraktion wird auf die Vorlage eintreten. Zu den einzelnen Bestimmungen wird sich die CVP-Fraktion in den jeweiligen Blöcken äussern.
Ganz zum Schluss erlaube ich mir noch folgenden Aufruf: Wir haben hier ein Regelwerk vor uns, das ein erhebliches Potenzial an Regulierungsmöglichkeiten aufweist. Das Parlament hat diese Vorlage bis heute entschlackt, zumindest der Ständerat und die WAK-NR haben das getan. Es ist nun wichtig, dass die ausführenden Institutionen - der Bundesrat, die Finma, die Verwaltung oder andere Aufsichtsorgane - den Rahmen so behalten, wie ihn das Parlament gesteckt hat. Es wäre falsch und würde nicht dem bisherigen parlamentarischen Willen entsprechen, wenn im Rahmen des Erlasses der Ausführungsbestimmungen in Verordnungen und Weisungen die Maschen enger gezogen würden und eine Detailregelung vorgesehen würde, mit der unser Finanzplatz und die Teilnehmer dieses Finanzplatzes erstickt würden.