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Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2017-09-13

Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · CVP-Fraktion · 2017-09-13

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen und die Motion anzunehmen, und dies aus folgenden Gründen: Mit dem Moratorium bis 2020 wird den Betroffenen der notwendige Zeitraum gegeben, um Alternativen und neue Lösungen vorzubereiten und diese dann auch bis dahin umzusetzen - Lösungen, die den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden entsprechen und vor allem auch dem Grundversorgungsprinzip Rechnung tragen.

Die SBB als Rückgrat des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz haben auch noch andere als rein betriebswirtschaftliche Interessen zu berücksichtigen. Der Bund nennt in seinen strategischen Zielen an die SBB auch explizit, dass die SBB auf einen einfachen und kundenfreundlichen öffentlichen Verkehr hinwirken sollen. Zudem stehen die Einsparungen von 5 Millionen Franken in keinem Verhältnis zum verursachten Abbau. Beispielsweise ist der Kanton Thurgau mit 11 Drittverkaufsstellen, das sind 21 Prozent der insgesamt 52 Verkaufsstellen, besonders betroffen. Diese 11 Verkaufsstellen erzielten 2015 übrigens einen Umsatz von 6,3 Millionen Franken. Die Drittverkaufsstellen erbringen einen sehr wertvollen und aufgrund des nicht immer ganz einfachen Tarifsystems wichtigen Beratungsservice für die Kundinnen und Kunden der SBB. Sie leisten einen wichtigen Service vor allem auch für jene Menschen, die aus verschiedenen Gründen ihr Billett nicht online, mobil oder über die Billettautomaten lösen können. 815 000 verkaufte Billette sprechen eine überaus klare Sprache.

Die von den SBB jetzt angekündigten Lösungen tönen zwar gut, trotzdem haben in den meisten Fällen erst Sondierungsgespräche stattgefunden, und vieles ist heute noch offen. Dies spricht ja eben genau für den Marschhalt bis 2020 in Bezug auf Schliessungen. So bleibt genügend Zeit für gute und nachhaltige Lösungen. Die Nachfrage nach bedienten Stellen ist nämlich nach wie vor gross. Wie gesagt, sind viele Menschen mit Handicap oder vor allem auch ältere Leute auf diese Stellen angewiesen.

Dann wurde eine Petition von verschiedenen Verbänden und Organisationen wie dem Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverband, der Gewerkschaft des Verkehrspersonals, der Pro Bahn Schweiz, dem VCS, der Interessengemeinschaft öffentlicher Verkehr Schweiz, der Fédération romande des consommateurs, dem Konsumentenforum und den Grauen Panthern Nordwestschweiz eingereicht, und zwar mit über 32 000 Unterschriften, die in kurzer Zeit - nämlich innert nur fünf Monaten - gesammelt wurden.

Für viele Gemeinden sind diese Verkaufsstellen auch ein nicht unwesentlicher Standortfaktor. Mit ihrem Service fördern sie die von Kantonen und Gemeinden angestrebte vermehrte Nutzung des öffentlichen Verkehrs. Zudem ist es so, dass die Poststellen, welche den Billettverkauf verlieren würden, ebenfalls noch weiter geschwächt würden. Wenn unsere beiden Vorzeigebetriebe, die Post und die SBB, bereit wären, weiterhin intensiv und gut zusammenzuarbeiten, wäre das mehr als wünschenswert.

Fazit: Die ersatzlose Aufhebung der heutigen Drittverkaufsstellen kommt zu früh. Der Bedarf nach Beratung und direktem Kauf ist ausgewiesen.

Die Minderheit der Kommission will das Rad der Zeit nicht zurückdrehen. Wir verlangen auch nicht etwas Unmögliches - nein, im Gegenteil: Wir wollen lediglich eine verträgliche und zeitlich zumutbare Lösung. Dank der von der Branche geplanten Vereinfachung und Digitalisierung wird der Bedarf zurückgehen. Das Moratorium bis 2020 ermöglicht es, für die Zeit danach kundengerechte Lösungen zu entwickeln.

Ich danke Ihnen für die Zustimmung zum Antrag der Kommissionsminderheit.