Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2017-09-13
Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-09-13
Wortprotokoll
Dass beim Anlegerschutz dringender Handlungsbedarf besteht, ist spätestens seit den Ereignissen rund um die Finanzkrise 2008 offensichtlich. Damals verloren Schweizer Anleger und Anlegerinnen wegen ungeeigneter Finanzprodukte und Falschberatungen Milliarden. Besonders in Erinnerung geblieben sind die Lehman-Brothers-Papiere, die von der Credit Suisse mit dem Vermerk "100 Prozent kapitalgeschützt" verkauft wurden und trotzdem über Nacht praktisch wertlos wurden. Das war nicht der einzige Fall, in dem viele geschädigte Kunden zurückblieben. Ich erwähne hier die Investmentgesellschaft ASE, von der 1500 Anleger übers Ohr gehauen wurden, oder den Superbetrüger Madoff, der Hunderte von Schweizern über den Tisch gezogen hat.
Die Erkenntnis daraus ist, zusammengefasst: Im geltenden Gesetz ist der Kundenschutz bei den Verhaltens- und Produktregeln ungenügend; es gibt Schwächen bei der privatrechtlichen Rechtsdurchsetzung sowie ein strukturelles Ungleichgewicht zwischen Finanzdienstleistern und Kunden, besonders bei den Prozesskosten und beim Risiko. Es stellt sich das Problem: Hat in der Schweiz nur Zugang zum Recht, wer vermögend ist?
Die SP hat es daher begrüsst, dass der Bundesrat aus den verschiedenen Skandalfällen seine Lehren gezogen hat und bereit war, mit einem eng an der europäischen Regulierung orientierten Vorlagenpaket eine fortschrittliche und einheitliche Finanzdienstleistungs- und Aufsichtsregelung zu schaffen, die den Anlegerschutz klar stärken sollte.
Der Finanzmarkt mit seinen Produkten ist sehr komplex, das Informations- und Machtgefälle zwischen Banken, Finanzdienstleistern und Kunden riesig. Es braucht einen Ausgleich zugunsten der Anleger und zu ihrem Schutz. Auch die öffentliche Hand hat ein Interesse an einer guten Regelung, denn zahlreiche Personen haben ihr Pensionskassenguthaben bezogen, angelegt und aufgrund unangemessener oder ungeeigneter Anlagen ihres Vermögensverwalters oder ihrer Bank einen grossen Teil verloren und sind deswegen auf Ergänzungsleistungen angewiesen.
Das Vertrauen in den Finanzmarkt basiert auf dem Wissen, dass die Kunden den Anbietern im Streitfall nicht schutzlos ausgeliefert sind und dass die Treue-, Sorgfalts- und Rechenschaftspflicht der Finanzdienstleister eingefordert werden kann. Guter Kundenschutz hilft letztendlich auch der Finanzbranche, wenn dadurch das durch die Finanzkrise und [PAGE 1300] zahlreiche Skandale verlorene Vertrauen wiederhergestellt werden kann.
So viel zur Ausgangslage und zum Handlungsbedarf.
Was in der Folge geschah, ist ein Trauerspiel in mehreren Akten:
Der Auftakt mit der Vernehmlassungsvorlage war noch einigermassen ausgewogen, was gute Regulierung, Marktzutritt, Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen und Anlegerschutz betraf. Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse schwächte der Bundesrat aber den Anlegerschutz bereits stark ab. Hinter der Bühne fuhren nämlich die Banken, Versicherungen und Vermögensverwalter gegen mehr Rechte und Schutz der Kundinnen und Kunden mit vollem Geschütz auf. Das massive Lobbying zeitigte seine Wirkung, und das ist überhaupt nicht erfreulich, wie das ein Kollege vorhin geschildert hat: Beweislastumkehr bei Verletzung der Informations- und Aufklärungspflichten - gestrichen; Prozesskostenfonds und Schiedsgericht - gestrichen. Die Regelung zum Gruppenvergleichsverfahren und zur Verbandsklage wurde in die Arbeiten zur Anpassung der Zivilprozessordnung verschoben, mit ungewisser Realisierung, obwohl meine Motion für bessere Instrumente zur kollektiven Rechtsdurchsetzung (13.3931) von Nationalrat und Ständerat angenommen wurde. Die Steuerkonformität wurde in die Botschaft zum AIA-Umsetzungsgesetz aufgenommen und dort schliesslich beerdigt. Die Aufsicht über die unabhängigen Vermögensverwalter ist jetzt zwar drin, aber ungenügend gelöst.
Nun trat das Parlament auf die Bühne. Die WAK des Ständerates und in der Folge der Ständerat haben dann die Vorlage zusätzlich abgeschwächt und den Anlegerschutz abgebaut. Die Eignungs- und Angemessenheitsprüfung wurde weiter verwässert. Es gibt kein Verbot von Retrozessionen, die die Ursache für viele Fehlberatungen sind, da sie falsche Anreize setzen. Immerhin ist die Ständeratslösung aber besser als die Bundesratslösung.
Die Versicherungen sollen von der Gesetzgebung ausgenommen sein, obwohl auch sie komplexe Finanzprodukte anbieten und obwohl es auch bei ihnen Schadenfälle gibt. Die Branche hat hinter den Kulissen ihr Lobbying gegen die Unterstellung bei Ständerat und Bundesrat erfolgreich betrieben. Dass damit auch ungleiche Wettbewerbsbedingungen für die verschiedenen Finanzmarktakteure geschaffen worden sind, sei hier nur noch nebenbei bemerkt.
Gravierend ist auch ein vom Ständerat eingefügter Passus, der den Vorrang des Fidleg, das hinter dem privatrechtlichen Anlegerschutz zurückbleibt, gegenüber privatrechtlichen Pflichten erklärt. Wir kommen in der Detailberatung im Zusammenhang mit einem Einzelantrag Leutenegger Oberholzer darauf zurück, und ich habe gesehen, dass es auch einen Einzelantrag Flach dazu gibt.
Zudem hat der Ständerat die einzige Verbesserung in der Rechtsdurchsetzung, die vom ursprünglich versprochenen höheren Rechtsschutz geblieben ist, gestrichen: Klagende Privatkunden hätten von einem Kostenvorschuss und von Sicherheitsleistungen für Parteientschädigungen entbunden werden können. Das ist nun auch weg.
Schlussendlich wurde dann mit der Finig-Vorlage in einem Schnellverfahren, ohne ordentlichen Gesetzgebungsprozess, die Fintech-Regulierung im Bankengesetz eingebaut, mit "Banklizenz light", aber ohne Anlegerschutz. Die Auswirkungen dieser Regulierung sind aber offensichtlich zu wenig durchdacht, wie die Nacht-und-Nebel-Aktion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates mit den Konsumkreditgesetz-Anpassungen gezeigt hat.
In einem nächsten Akt haben es die bürgerlichen Akteure in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben dann doch noch geschafft, die Vorlage weiter zu verschlechtern. So wurden beispielsweise Haftungs- und Strafbestimmungen abgeschwächt, und neu sollen Bank- und Finanzdienstleistungsverträge vom Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften ausgenommen werden. Wer also durch einen Vertreterbesuch zu Hause zu einem fragwürdigen Bankvertrag überredet wird, kann das nicht mehr innerhalb von 14 Tagen rückgängig machen.
Das Fazit: Vom ambitionierten Projekt zur Verbesserung des Anlegerschutzes, das die Finma im Nachgang zur Bankenkrise 2008 gestartet hat, ist nicht mehr viel übrig. Was bleibt, sind punktuelle Verbesserungen wie das Basisinformationsblatt, die Bewilligungspflicht und die im Gegensatz zu heute verbesserte Aufsicht über die unabhängige Vermögensverwaltung. Diese ist aber noch nicht genügend. Aber mit der Vorlage wird in verschiedenen Bereichen der Anlegerschutz klar verschlechtert, und bei der Rechtsdurchsetzung konnten keine Verbesserungen erzielt werden. Wer nicht vermögend ist, hat weiterhin kaum eine Chance, zu seinem Recht zu kommen.
Statt Schutz gibt es, so bilanzierte der "Tages-Anzeiger" vor einiger Zeit, zwei Seiten Infos. In einem Beitrag in der "NZZ" von letzter Woche mit dem Titel "Fidleg als Carte blanche für spekulative Anlageberatung" spricht Professorin Susan Emmenegger, eine ausgewiesene Fachfrau in diesen Fragen, Klartext: "Mit dem Fidleg wird eine Herabsetzung des privatrechtlichen Schutzniveaus erzwungen - sozusagen ein behördlicher Befehl zu einem 'race to the bottom' in Sachen Anlegerschutz."
Das Fidleg wird damit seinen ursprünglichen Zielsetzungen - Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen, Verbesserung des Kundenschutzes, Regeln für die Erbringung von Finanzdienstleistungen und das Anbieten von Finanzinstrumenten, Erleichterungen für Kundinnen und Kunden bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber Finanzdienstleistern - in vielen Teilen nicht mehr gerecht. Ob das Ganze inzwischen noch mit der europäischen Mifid-Regelung äquivalent ist, ist mehr als fraglich. Diese Äquivalenz wird von verschiedenen Wissenschaftern bestritten.
Die SP-Delegation ist in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben auf die Vorlage eingetreten, um die Diskussion zu führen und noch Verbesserungen zu erzielen - was chancenlos war. Wir unterstützen den Rückweisungsantrag der Minderheit Schelbert zum Finig. Sollten in der Ratsdebatte keine Verbesserungen erzielt werden, lehnt die SP-Fraktion das Fidleg und das Finig ab. Die Kundinnen und Kunden von Finanzdienstleistungen haben Besseres verdient.