Matter Thomas · Nationalrat · 2017-09-13
Matter Thomas · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-09-13
Wortprotokoll
Die SVP-Fraktion ist nicht wirklich glücklich über diese Gesetzesvorlagen. Sie bringen einen weiteren Ausbau der Regulierungen und der Bürokratie innerhalb der Architektur des Finanzmarktrechtes. Mit Fidleg und Finig kommen noch zwei neue Gesetzeswerke, mit einem Umfang von 356 Seiten auf der Fahne, zum übrigen Finanzmarktrecht, wie dem Finanzmarktgesetz, dem Notenbankgesetz, dem Finanzmarktinfrastrukturgesetz, dem Obligationenrecht, dem Bankengesetz, dem Bundesgesetz über den Konsumkredit, dem Versicherungsaufsichtsgesetz, dem Versicherungsvertragsgesetz, dem Geldwäschereigesetz usw.
Wir anerkennen, dass der Bundesrat und vor allem der Ständerat diese beiden Gesetzeswerke verschlankt haben. Trotzdem muss heute der Nationalrat noch einige Punkte in diesem Gesetz korrigieren beziehungsweise eliminieren, um unnötige Regulierungen zu verhindern. Wir sollten es vermeiden, nur aus EU-Äquivalenzüberlegungen irgendwelche Alibiübungen durchzuführen, die wir später aus Wettbewerbsgründen bereuen.
Es gibt auch Punkte in diesem Gesetz, die nur der Bürokratie dienen und keinen Mehrwert für die Kunden oder für die Aufsicht bringen, zum Beispiel die Meldepflicht von qualifizierten Beteiligungen für Tausende von unabhängigen Vermögensverwaltern. Aus Sicht der Praxis werden gewisse neue Regulierungen in dieser Vorlage für die Kunden mehr Kosten, aber keinen Nutzen bringen. Dies gilt es in der Detailberatung zu korrigieren. Es gibt aber auch einige Artikel, die sinnvoll sind, wie zum Beispiel die Transparenz bei Retrozessionen, auch wenn diese in der Praxis schon lange so gelebt wird. Mit der Version des Fidleg gemäss der Mehrheit unserer Kommission wird trotzdem ein praxistauglicher Anlegerschutz geschaffen.
Indem mehrheitlich bereits heute geltendes Recht systematisch in eine Rechtsquelle überführt wird, erhöht sich sowohl für die Anleger als auch für die Branche die Rechts- und Planungssicherheit. Das Fidleg verbessert den Schutz der Anleger, insbesondere durch konkrete Informations- und [PAGE 1301] Dokumentationspflichten der Finanzdienstleister. Zudem wird mit dem Fidleg eine notwendige Voraussetzung für eine mögliche Exportfähigkeit geschaffen. Dabei geht es darum, die Wertschöpfung und die Arbeitsplätze in der Schweiz zu halten. Ein angemessen ausgestaltetes Aufsichtsmodell für die unabhängigen Vermögensverwalter und die professionellen Trustees ermöglicht es der Vermögensverwaltungsbranche, unter dem Finig weiterhin mehr oder weniger unabhängig tätig zu sein.
Der Mehrheit der Kommission ist es gelungen, die Regulierung verhältnismässig und nicht überbordend einzusetzen. Ich kann Ihnen sagen: Die Vorlage ist sehr kompliziert. Deshalb wünsche ich Ihnen Parlamentariern jetzt schon viel Vergnügen in der Detailberatung.
Die SVP-Fraktion wird heute auf die Vorlage eintreten, mit dem Willen und der Hoffnung, in der Detailberatung die Version des Ständerates noch einmal abspecken und qualitativ verbessern zu können. Erst nach der Detailberatung und nach der Bereinigung von möglichen Differenzen mit dem Ständerat werden wir uns endgültig entscheiden, ob wir diesen beiden Vorlagen zustimmen werden.