Hösli Werner · Ständerat · 2017-09-13
Hösli Werner · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-09-13
Wortprotokoll
Die KVF des Nationalrates hat im Frühjahr dieses Jahres mit 19 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, diese Kommissionsmotion einzureichen. Der Nationalrat ist ihr in der Sommersession mit 115 zu 62 Stimmen bei 3 Enthaltungen gefolgt. Ihre KVF-SR hat sich auf der Grundlage der Verhandlungen in der nationalrätlichen Kommission, der Nationalratsdebatte und gestützt auf Erläuterungen und Erklärungen des Astra mit dieser Motion befasst.
Es geht dabei um die Frage, ob auf Autobahnraststätten neuerdings ebenfalls Alkohol ausgeschenkt und verkauft werden darf, wie dies für Tankstellenshops und Gaststätten in Autobahnnähe möglich ist. Wer also Alkohol konsumieren oder kaufen will, kommt schon heute relativ einfach dazu. Die Frau Bundespräsidentin hat es in der Debatte im Nationalrat ausgeführt: Es gibt in der Schweiz im Schnitt alle vier Kilometer oder in absoluten Zahlen etwa 450 Autobahneinfahrten und -ausfahrten.
Aber, und das bleibt in jedem Fall bestehen: Autofahrer auf Autobahnen sowie auf allen übrigen Strassen haben sich selbstverständlich weiterhin an das Gesetz zu halten. Es liegt also, wie ich das heute schon einmal ausgeführt habe, letztlich an der Eigenverantwortung der Fahrenden selber. Wenn dem nämlich nicht so wäre, dürfte kein Auto auf Schweizer Autobahnen mit mehr als 120 Kilometern pro Stunde fahren können, sodass gar keine Geschwindigkeitsübertretung respektive Raserei möglich wäre. Oder, und das wäre aufgrund der Statistik der Unfälle mit Todesfolgen höchstwahrscheinlich eine der wirkungsvollsten Massnahmen, Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker müssten mindestens 25 oder gar 30 Jahre alt sein.
Das heutige Verbot von Alkoholverkäufen in Autobahnraststätten vermittelt also eine Scheinsicherheit und trägt der Entwicklung seit der Einführung des Verbots im Jahre 1964 nicht Rechnung. Vielmehr verwehrt es Mitreisenden in Cars oder Autos die Möglichkeit, zum Mittagessen ein Bierchen mit Alkohol oder ein Glas Wein zu trinken. Weiter können zum Beispiel die Hotelgäste in der Raststätte Grauholz bei Bern, mit doch immerhin 20 000 Übernachtungen pro Jahr, zum Nachtessen keine alkoholischen Getränke konsumieren, eben weil deren Verkauf verboten ist. Wer jedoch für die kurze Rast oder die Übernachtung einen Tankstellenshop respektive eine Gaststätte in Autobahnnähe wählt, kann Alkohol konsumieren, so viel er oder auch sie will, egal ob dann auf der Autobahn oder auf anderen Strassen weitergefahren wird.
Es gibt also keinen ersichtlichen Grund, an diesem Verbot festzuhalten. Natürlich gefährdet Alkohol grundsätzlich die Verkehrssicherheit. Aber wenn wir nicht an die Eigenverantwortung der selber Fahrenden glauben und nicht darauf vertrauen, müssen wir Alkohol generell verbieten. Das will unsere Gesellschaft mit Sicherheit nicht. Damit haben wir, unabhängig von einem Alkoholverbot auf Autobahnraststätten, zu leben und umzugehen.
Vielleicht oder ziemlich wahrscheinlich bin ich nicht das beste Beispiel. Aber nach einem Vereinstraining trinke ich gerne ein Bier und fahre dann noch eine kurze Strecke mit dem Auto nach Hause. Aber wenn ich auf der Autobahn als Fahrzeuglenker unterwegs bin, trinke ich prinzipiell keinen Alkohol, auch in Festhütten und Dorfbeizen nicht. Und meine zwei, drei kleinen Autounfälle in meiner Führerscheinkarriere hatte ich alle auf dem Weg zur oder von der Arbeit, immer nüchtern, aber im zeitlichen Stress - vermutlich ein Risikofaktor, den unsere Gesellschaft täglich erhöht und gegen den wir eigentlich nichts tun, im Gegenteil, denken wir nur an die Handynutzung während des Autofahrens.
Selbstverständlich sind Autounfälle mit Verletzten, Schwerverletzten oder gar Toten, auf welchen Strassen auch immer, [PAGE 599] sehr tragisch. Aber wir wollen doch alle in einer liberalen und möglichst nicht in einer Verbots- und Gebotsgesellschaft leben. Da kommen wir nicht um unsere Selbsteinschätzung herum. Das heutige Verbot, auf Autobahnraststätten alkoholische Getränke auszuschenken oder auch zum Mitnehmen nach Hause zu verkaufen, hält der seit 1964 stattgefundenen Entwicklung und rationalen Argumenten nicht mehr stand.
Die Minderheit wird ihre Argumente selber darlegen. Doch wollte man die Situation zur Rettung von Leben auf unseren Strassen wirklich verbessern, müsste der Alkoholverkauf in erster Linie in Gaststätten und Shops abseits der Autobahn verboten oder eben das Alter für die Führerscheinprüfung wahrscheinlich um zehn Jahre heraufgesetzt werden. Ansonsten bleiben die wohl guten Sensibilisierungskampagnen und Aufklärungen des Bundesamtes für Gesundheit wie auch der Beratungsstelle für Unfallverhütung und anderer Präventionsvereinigungen die wirkungsvollste, wichtigste und richtigste Massnahme.
In diesem Sinne ist die KVF-SR mit 7 zu 4 Stimmen bei 0 Enthaltungen dem nationalrätlichen Entscheid gefolgt und stimmt der Annahme der Motion zu. Auch der Bundesrat empfiehlt sie übrigens zur Annahme.