Luginbühl Werner · Ständerat · 2017-09-13
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2017-09-13
Wortprotokoll
Die Motion fordert die Wiedereinführung der sogenannten Supercredits, welche als Übergangsregelung bei der Einführung der CO2-Emissionsvorschriften von 2012 bis 2015 zur Anwendung kamen. Die Supercredits machten es den Importeuren möglich, die Einfuhr von Fahrzeugen mit einem Ausstoss von unter 50 Gramm CO2 pro Kilometer mehrfach an den CO2-Flottendurchschnitt anzurechnen.
Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Der Nationalrat hat sie am 14. März 2017 mit 128 zu 62 Stimmen angenommen. In den Jahren 2012 bis 2015 konnte die Einfuhr von emissionsarmen Fahrzeugen tatsächlich mehrfach an den CO2-Flottendurchschnitt angerechnet werden. In den Jahren 2012 und 2013 erfolgte die Mehrfachgewichtung mit dem Faktor 3,5. Sie nahm dann bis 2016 stufenweise ab; ab diesem Jahr wurden alle Fahrzeuge einfach gewichtet.
Das Konzept, das dahintersteckt: Nach der Senkung oder Einführung von Grenzwerten soll während einer Übergangszeit eine gewisse zusätzliche Flexibilität ermöglicht werden. Dies soll auch im Zusammenhang mit der Senkung der CO2-Emissionen auf 95 Gramm pro Kilometer im Jahr 2020 wiederum geschehen. Der Verordnungsentwurf zum CO2-Gesetz sieht entsprechende Erleichterungen für die Jahre 2020 bis 2022 vor, allerdings mit dem Faktor 2 anstelle des hier in der Motion geforderten Faktors 3,5. Auch diese Regelung ist mit der EU koordiniert. Die Mehrheit der Kommission begrüsst diese Lösung und auch die Koordination mit der EU.
Eine Wiedereinführung der Mehrfachgewichtung zum jetzigen Zeitpunkt lehnt die Mehrheit der Kommission jedoch entschieden ab. Der Vorstoss gibt in seinem Titel vor, die Einführung CO2-freundlicher Technologien zu fördern. In Wirklichkeit hätte er genau das Gegenteil zur Folge. Konkret: Würde ständig der Faktor 3,5 verwendet, könnten für jeden Renault Zoe, der null Gramm Ausstoss hat, 3,5 Land Rover sanktionsfrei importiert werden. Die Flottenziele würden versteckt erhöht, die Umsetzung der Motion schwächte den Klimaschutz.
Wie die Frau Bundespräsidentin bereits erwähnt hat, ist der Verkehr für über 30 Prozent der Schweizer Treibhausgasemissionen verantwortlich. Das einzig wirksame Instrument zur Reduktion des Ausstosses, das wir haben, ist eben das Neuwagenziel betreffend CO2. Der heute geltende Grenzwert von 130 Gramm ist noch nicht erreicht. Wir liegen zurzeit bei etwa 134 Gramm. Das liegt daran, dass immer weniger Schweizerinnen und Schweizer glauben, ohne ein schweres und starkes Fahrzeug, ein Sport Utility Vehicle (SUV), auskommen zu können. Es gibt in Europa gerade noch ein einziges Land, das bezüglich CO2-Ausstoss von Autos noch schlechter oder gleich schlecht wie die Schweiz dasteht - das ist Estland. In Österreich, das immerhin auch ein paar Hügel hat, liegt man bei 15 Gramm weniger als bei uns.
Ein letzter Punkt noch, der die Mehrheit zu einer Ablehnung bewogen hat: Das Schweizervolk hat im Mai dieses Jahres klar Ja zur Energiestrategie 2050 gesagt. In der Vorlage enthalten war eine Senkung des Durchschnittsausstosses nach 2020. Es wäre problematisch, wenn wir mit einer Bestimmung, wie sie die Motion fordert, diesen Volksentscheid aushöhlten. Genau dies würde nämlich passieren. Steigt bei den Zulassungen der Anteil der Elektro- respektive der Hybridfahrzeuge wie erwartet von heute etwa 3 Prozent bis ins Jahr 2022/23 auf 10 Prozent, würde mit der Motion für die verbleibenden 90 Prozent - Benziner und Dieselfahrzeuge - wieder ein Durchschnittswert von fast 120 Gramm möglich. Ich glaube nicht, dass dies im Sinne eines wirksamen Klimaschutzes sein kann.
Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen bei einem Stimmenverhältnis von 7 zu 6 Stimmen die Ablehnung der Motion.