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Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2017-09-13

Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · CVP-Fraktion · 2017-09-13

Wortprotokoll

Ich danke dem Bundesrat für seine Antwort auf diese Interpellation. Das Bekenntnis des Bundesrates zur Holzenergie als wichtigem Eckpfeiler der Energiestrategie, sein Bekenntnis zur Ressourcenpolitik Holz und zur Waldpolitik 2020 - man müsste nun nur noch die Klimapolitik ergänzen - begrüsse ich natürlich.

Der Bundesrat hat meine Fragen ernst genommen und will einen Beitrag zur Lösung dieses Problems leisten, besten Dank. Doch es stellen sich noch ergänzende Fragen. Sie betreffen die Dimension und Auswirkungen des Notstandes, die realen Kosten für die Aufbereitung der Holzasche, die etwas unklaren Angaben zum künftigen Deponietypus und die Gründe und den Zeitpunkt für den angekündigten runden Tisch.

Das Bafu verlangt, dass die neuen Vorschriften der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) bis hinunter zu den Einfamilienhausheizungen und den Zentralheizungsherden zu vollziehen sind. Wir sprechen also von rund 62 000 Besitzerinnen und Besitzern von Stückholz-, Schnitzel- oder Pelletheizungen in der Schweiz, mit teilweise sehr kleinen Aschemengen. Für die Entsorgung müssen sie sich also beim Bundesamt und beim Kanton um eine Ausnahmebewilligung bemühen. Das wird kurzfristig nicht mehr möglich sein. Wir stehen ja unmittelbar vor der neuen Heizsaison, also dürfen wir getrost weiterhin von einem Deponienotstand sprechen. Dies sage ich gerade auch im Interesse der Hauseigentümer. Die bundesrätliche Antwort macht glauben, dass eine technische Lösung nun unmittelbar bevorsteht. Das trifft aber nicht zu. Zurzeit gibt es in der Schweiz eine einzige Anlage - es ist erst eine Versuchsanlage -, die das Schwermetall Chrom VI in der Holzasche zu Chrom III umwandeln kann. Diese Anlage steht in Pratteln/BL.

Noch etwas zu den Kosten: Die Gesamtkosten für die Aufbereitung liegen nicht, wie in der Antwort genannt, zwischen 90 und 240 Franken pro Tonne, sie liegen vielmehr bei mindestens 240 Franken pro Tonne.

Zu begrüssen ist die geplante Übergangsregelung. Diese hätte man von Anfang an in die VVEA aufnehmen müssen, wie dies bekanntlich bei allen technologiebezogenen Verordnungen der Fall ist. Trotzdem verwirrt sie ein wenig. Mit Schreiben vom 14. August 2017 hat nämlich das Bafu der Holzbranche mitgeteilt, dass die VVEA zusätzlich um eine Regelung ergänzt werden soll. Diese sieht vor, dass künftig alle Holzaschen auf Deponien des Typus D abgelagert werden können, und zwar vermischt mit Schlacken aus Kehrichtverbrennungsanlagen, und alles ohne zeitliche Beschränkung. Auf diesem Deponietyp hat es wegen der Schlacke aus Kehrichtverbrennungsanlagen sehr viel Eisen. Zusammen mit diesem Eisen erfolgt die sogenannte [PAGE 609] Chrom-VI-Reduktion quasi von selber. Weil dem so ist, empfehlen auch die Experten, etwa Professor Rainer Bunge vom Institut für Umwelt- und Verfahrenstechnik an der Hochschule für Technik Rapperswil, diesen Entsorgungsweg. Warum hat diese Lösung, die das Bafu konkret in Aussicht stellt, keinen Einzug in die bundesrätliche Antwort gefunden? Und wie stellt sich der Bundesrat zu diesem Vorschlag?

Dass noch in diesem Jahr ein runder Tisch mit allen betroffenen Akteuren stattfinden soll, ist, wie gesagt, zu begrüssen. Ebenfalls positiv ist die Tatsache zu werten, dass das Bafu auf diesen Zeitpunkt hin weitere Abklärungen vornimmt und diese Informationen zuhanden der Branche auch zusammenträgt. Trotzdem stellt sich hier die Frage, warum solch wichtige Abklärungen nicht schon vor dem Inkrafttreten einer neuen Verordnung vorgenommen worden sind.

Ich danke der Frau Bundespräsidentin im Voraus für die Beantwortung der zusätzlichen Fragen.