Jans Beat · Nationalrat · 2017-09-13
Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-09-13
Wortprotokoll
Bei Artikel 60 Absatz 1bis, bei dem ich hier die Minderheit vertrete, geht es um die Frage, ob die Basisinformationsblätter für alle Produkte ausgestellt werden müssen oder nicht. Die Mehrheit will Vermögensverwalter von der Pflicht entbinden, solche Basisinformationsblätter zu erstellen, wenn sie Produkte im Rahmen eines Vermögensverwaltungsmandates erwerben. Wir lehnen diese Änderung ab und folgen dem Bundesrat und dem Ständerat.
Das Basisinformationsblatt enthält die Angaben, die wesentlich sind, damit die Anlegerinnen und Anleger eine fundierte Anlageentscheidung treffen und Vergleiche anstellen können. Das Basisinformationsblatt ist somit ein entscheidendes Instrument zur Schaffung von Transparenz und zum Schutz der Anlegerinnen und Anleger. Die Änderung, welche die Mehrheit der WAK nun einfügen möchte, würde dazu führen, dass der Kunde Produkte ohne Basisinformationsblatt in seinem Depot haben kann, diese aber nicht verkaufen darf, weil das eben nur der Vermögensverwalter tun darf; er als Kunde darf ja nur etwas verkaufen, wozu es ein Basisinformationsblatt gibt. Das ist natürlich eine Ungleichbehandlung, [PAGE 1319] die keinen Sinn macht, und das schwächt letztlich auch die Rechte und den Schutz der Kunden. Mit der Formulierung der Mehrheit werden nun zweierlei Finanzprodukte geschaffen, also solche mit Basisinformationsblatt, die für die Endkunden gelten, und solche ohne Basisinformationsblatt, die für die Vermögensverwalter gelten. Das ist eine Aufbrechung der Transparenz, die eigentlich der zentrale Gehalt dieser ganzen Vorlage ist.
Wir bezweifeln, dass es möglich sein wird zu verhindern, dass Finanzprodukte, die über kein Basisinformationsblatt verfügen, auf den Markt kommen, oder dass es möglich sein wird, dies zu kontrollieren, weil es eben die einen betrifft und die anderen nicht; also wird damit auch der Aufwand für die Kontrolle viel grösser. Aus unserer Sicht macht das wirklich keinen Sinn. Diese vermeintliche Vereinfachung für Vermögensverwalter könnte ohne Weiteres zu einem Bumerang werden und zu zusätzlichem Kontrollaufwand führen.
Zudem haben wir den Eindruck, dass genau die Forderung, dass auch Vermögensverwalter ein Basisinformationsblatt erstellen müssen, eine sinnvolle Anforderung ist. Es ist eine zentrale Anforderung. Alle müssen verstehen, was diese Finanzprodukte überhaupt sind, welche Risiken, die damit verbunden sind, sie beinhalten. Auch die Vermögensverwalter müssen das tun; wir würden sie hier an einem Ort entlasten, der aus unserer Sicht nicht der richtige ist.
Wir bitten Sie deshalb, diesem Minderheitsantrag bei Artikel 60 Absatz 1bis zuzustimmen.