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Matter Thomas · Nationalrat · 2017-09-13

Matter Thomas · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-09-13

Wortprotokoll

Kommen wir nach dem Haustürgeschäft zu Artikel 66 Finig. Dieser Artikel nennt die Höhe von Bussen, die bei vorsätzlichen Verletzungen der Bestimmungen über den Schutz vor Verwechslung und Täuschung oder über die Meldepflichten auferlegt werden. Erstens muss man wissen, dass in der Praxis oft das Finanzinstitut beweisen muss, dass es bei Fehlern nicht vorsätzlich gehandelt hat; es ist nicht etwa umgekehrt, wie es sein sollte, dass der Kläger beweisen muss, dass vorsätzlich gehandelt wurde. Zweitens sprechen wir hier von sehr hohen Bussen, nämlich von Bussen bis zu 500 000 Schweizerfranken.

Es kann schnell passieren, dass ein Finanzinstitut eine vorgeschriebene Meldung an die Aufsichtsbehörde zu spät erstattet. Deshalb beantrage ich mit meiner Minderheit, dass die hohen Bussen nicht für die unabhängigen Vermögensverwalter gelten. Sie müssen sich vorstellen: Es gibt in der Schweiz über zweitausend unabhängige Vermögensverwalter. Durchschnittlich arbeiten 3,8 Mitarbeiter bei diesen Vermögensverwaltern. Bei so hohen Bussen würden wir deren Existenz bedrohen. Ich schlage Ihnen deshalb vor, die Bussen bei Verstössen gegen Artikel 12 - und zwar nur für die unabhängigen Vermögensverwalter und Trustees - auf maximal 250 000 Franken zu reduzieren bzw. die Bussen bei unterlassenen Meldungen oder bei Meldungen, die zu spät [PAGE 1330] kommen, auf maximal 100 000 Franken. Bei allen übrigen Finanzinstituten sollen die vom Bundesrat vorgeschlagenen Bussengelder gelten.

Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, ebenfalls die Minderheiten Aeschi Thomas zu unterstützen. Bei allen Minderheitsanträgen wird unsere Fraktion der Mehrheit folgen. Kollege Nidegger wird als Fraktionssprecher noch einige Punkte zu seinem Einzelantrag darlegen.