Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2002-04-17
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-04-17
Wortprotokoll
Mit dieser Motion wollte ich eigentlich auf zwei Punkte aufmerksam machen:
1. Wir von der CVP verlangten als erste Partei - und dies seit mehreren Jahren -, dass der Bundesrat ein Gesamtkonzept für die Erneuerung der Sozialordnung in unserem Lande erarbeitet und dem Parlament unterbreitet. Er hat mit den IDA-Fiso-Berichten zwar eine wertvolle, aber unvollständige Arbeit geleistet - dies, weil gemäss dem Auftrag des Bundesrates vom 21. Februar 1996 die AHV, die IV, die Krankenversicherung und die Arbeitslosenversicherung im Vordergrund standen. Damit wurden aber andere Versicherungszweige ausgeschlossen.
Im zweiten Bericht hatten die Experten die Möglichkeit vorgeschlagen, andere Versicherungszweige in die Prüfung einzubeziehen. Sowohl bei der Analyse der AHV-Gesetzgebung als auch bei derjenigen betreffend die Familienzulagen waren die Aussagen der Experten und des Bundesrates unvollständig. So stellten die Experten beim Kapitel Familienzulagen lediglich fest, dass wir mit einer uneinheitlichen Regelung konfrontiert sind und der Bund nur in drei spezifischen Bereichen tätig ist. Gemäss dem Bundesrat erhalten neben dem Bundespersonal einzig die Kleinbauern und die landwirtschaftlichen Arbeitnehmer Familienzulagen nach bundesrechtlicher Ordnung. Von der Kinderrente für AHV-Bezüger kein Wort.
Infolge der Forderung der CVP hat der Bundesrat festgehalten, dass er eine umfassende Überprüfung der schweizerischen Sozialordnung nicht für geboten hält. Er unterbreitet nun punktuelle, teils aber unvollständige Vorschläge in einzelnen Revisionsprojekten. Dadurch verhindert der Bundesrat nach wie vor, dass die systembezogenen Mängel, die sich im Verlaufe der Jahrzehnte eingeschlichen haben, behoben werden. Dies führt in der Art und Weise und in der Höhe zu teils unterschiedlichen Leistungen.
2. Wie Sie alle wissen, ist die Situation in der Ausgestaltung der Familien- respektive der Kinderzulagen höchst unterschiedlich und sehr unbefriedigend geregelt. Die Leistungen sind nach Bezügerkreisen und nach Kantonen unterschiedlich; so erhalten z. B. die Nichterwerbstätigen keine Zulage, es sei denn, sie seien Rentner. Diese Ausnahme ist aus zwei Gründen stossend:
Erstens ist die Höhe der bezahlten Kinderrente an AHV-Bezüger das Mehrfache einer Kinderzulage. Ich erinnere daran, dass die Kinderrente für AHV-Bezüger im Monat pro Kind [PAGE 616] durchschnittlich 844 Franken ausmacht, dem gegenüber stehen Kinderzulagen von durchschnittlich 184 Franken pro Kind und Monat, wie ich dies in meiner Begründung festgehalten habe.
Zweitens widerspricht diese privilegierte Behandlung dem Grundsatz der Leistungsgerechtigkeit. Derart unterschiedliche Leistungssysteme sind nicht nur intransparent, sondern widersprechen dem Gebot der sozialen Gerechtigkeit. Ziel muss ganz eindeutig die Gleichbehandlung aller Familien in der Schweiz sein. Das Alter und Einkommen der Eltern darf nicht zu Privilegien führen. Die Familien sollen in Anbetracht der Leistungen, die sie erbringen, in Bezug auf Kinderrenten respektive Kinderzulagen gleichgestellt werden - nach dem Motto: "Ein Kind, eine Zulage." Sollten AHV-Bezüger, welche noch Elternpflichten wahrnehmen, mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert sein, dann sollen ihnen die gleichen Rechte auf Unterstützung gewährt werden wie anderen Familien.
Ich bin zwar mit der Umwandlung meiner Motion in ein Postulat einverstanden, und dies nicht zuletzt, weil Sie meinem Vorstoss im Rahmen der 11. AHV-Revision bereits zugestimmt haben. Ich verlange dennoch, dass der Bundesrat in Zukunft die systemlogisch ungerechtfertigten Finanzierungsinstrumente überprüft, damit eine bessere Systematik und Transparenz in unserer Sozialordnung möglich ist.