Jans Beat · Nationalrat · 2017-09-13
Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-09-13
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, unserem Konzeptantrag zu Ziffer 6 des Anhangs betreffend das Versicherungsaufsichtsgesetz zu folgen. Es geht um die Frage, ob die Versicherungen dieser Vorlage unterstellt werden sollen oder nicht. Das ist eine sehr wichtige Frage. Der Ständerat hat die Versicherungen entgegen den Empfehlungen des Bundesrates vom Fidleg und vom Finig ausgenommen. Ich beantrage Ihnen mit meiner Minderheit jetzt, sie wieder hereinzunehmen, und zwar ins Versicherungsaufsichtsgesetz.
Es gibt drei Argumente, die gegen diese Unterstellung der Versicherungen genannt wurden. Das erste Argument lautet, es gebe keinen Handlungsbedarf. Der Kommissionssprecher der WAK-SR, Herr Martin Schmid, hat da lapidar gesagt: Wir erkennen hier keinen Handlungsbedarf. Das zweite Argument ist eben, es sei wennschon nicht im Fidleg, sondern in einem anderen Gesetz zu regeln. Das dritte Argument ist, dieses andere Gesetz - also das Versicherungsaufsichtsgesetz - werde ja sowieso revidiert; also könnten wir warten, bis das geschehe, und müssten diese Unterstellung nicht jetzt schon vornehmen. Das sind alles vorgeschobene Gründe! All das lässt sich mit meinem Antrag überwinden, sonst sind die Argumente meines Erachtens nicht lauter. Ich erkläre Ihnen, warum.
Zuerst einmal zum Handlungsbedarf: Es ist absolut klar, dass die Versicherungen hier der Transparenzpflicht unterstellt werden müssen. Der Bundesrat hält nämlich unmissverständlich fest, dass ein Teil der Versicherungsgeschäfte zu den Finanzinstrumenten zählt, und diese Instrumente regulieren wir hier. "Als Finanzinstrumente", ich zitiere Seite 8943 der Botschaft, "gelten zudem rückkauffähige Lebensversicherungen mit kursabhängigen Leistungen und Abfindungswerten" sowie weitere Geschäfte. Entscheidend ist, dass bei diesen Produkten das Anlagerisiko bei den Kunden liegt; das ist hier entscheidend. Der Herr Bundesrat hat es gesagt, der Herr Kommissionssprecher auch: Das Ziel bei diesem Gesetz ist, dass gleiche Produkte gleichen Regeln unterstellt werden sollen. Wir wollen hier gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen. Deshalb müssen auch diese Versicherungsgeschäfte unterstellt werden.
Versicherungsgeschäfte, bei denen die Kunden das Anlagerisiko tragen, haben in letzter Zeit wieder zugenommen. Gerade in Zeiten von Negativzinsen sind die Versicherungen natürlich dazu angeregt, das Risiko der grossen Anlagen, die sie tätigen, abzutreten. Versicherungen tätigen riesige Anlagen in der Schweiz. Im Jahr 2013 haben die Versicherungen nicht weniger als 500 Milliarden Franken angelegt. Warum nehmen Geschäfte mit diesen Produkten wieder zu? Weil die Versicherungen das Risiko der Negativzinsen sonst selber tragen müssten.
Kürzlich hat mich ein Versicherungsvertreter auf die Seite genommen. Er hat mir unter vier Augen gesagt: "Herr Jans, es ist furchtbar, welche Produkte wir den Leuten andrehen müssen. Und unsere Chefs geben uns den Auftrag und messen unsere Leistung daran, wie viele solcher Produkte wir verkaufen. Das sind schreckliche Produkte, das ist Ramsch." Da werden Leute mit Lebensversicherungen dazu verpflichtet, ihr Leben lang Einzahlungen zu machen, und dann erhalten sie am Schluss - das Risiko ist relativ gross - weniger Rente, als sie Geld einbezahlt haben. Und er hat weiter gesagt: "Keiner meiner Chefs, der mir den Auftrag gibt, dieses Zeug an die Leute zu bringen, würde je so eine Versicherung abschliessen, nie und nimmer. Das macht kein vernünftiger Mensch. Wir drehen sie den Leuten an." Das hat mir ein Versicherungsvertreter gesagt. Das ist die Materie, über die wir jetzt diskutieren.
Der Ständerat hat einfach gefunden, dass er das jetzt hier nicht regle. Im Ständerat sitzen nicht weniger als elf Leute, die auf der Lohnliste einer Versicherung stehen, nicht weniger als elf: Bischofberger bei der Groupe Mutuel, Dittli bei der Groupe Mutuel, Français bei der Groupe Mutuel, Eberle bei der Groupe Mutuel, Eder bei der Sanitas, Engler bei der Mobiliar, Luginbühl bei der Mobiliar, Ettlin bei der CSS, Fournier bei der Helvetia, Hegglin bei der Mobiliar, Keller-Sutter bei der Baloise. Wir als Nationalrat sollten vielleicht ein bisschen genauer hinschauen als der Ständerat, der, mit diesem Absender, in dieser Frage nun definitiv nicht besonders glaubwürdig ist.
Nun wurde im Ständerat eingewendet: Ja eben, wir müssen das im Versicherungsaufsichtsgesetz regeln, denn die Versicherungen sind dort geregelt, sicher nicht im Fidleg. Ich halte das auch für ein vorgeschobenes Argument, ich nehme es aber auf und habe die Verwaltung gebeten, uns einen Vorschlag zu machen, der diese Regulierung ins Versicherungsaufsichtsgesetz übernimmt. Dann wurde schliesslich eingewendet: Ja eben, dieses Gesetz sei in Revision, da könne man jetzt noch warten. Nein, das kann noch lange gehen! Das letzte Mal, als wir die Versicherungen regulieren wollten, wurde am Schluss eines langen Prozesses die Vorlage zurück an den Absender geschickt. Das kann Jahre dauern. Und in dieser Zeit werden ungleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen. Und genau das wollen wir mit dieser Vorlage verhindern.
In diesem Sinne bitte ich Sie, den Konzeptantrag meiner Minderheit anzunehmen.