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Graber Konrad · Ständerat · 2017-09-14

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2017-09-14

Wortprotokoll

Ich danke als Erstes dem Bundesrat für die ausführliche Beantwortung dieser Fragen.

Wir befinden uns aus meiner Sicht hier in einem sensiblen Bereich. Man stellt an ein Gutachten für somatoforme Schmerzstörungen sehr hohe, höchste Anforderungen. Tatsache ist, dass die Qualität der Gutachten heute sehr unterschiedlich ist und oftmals auch Rekurs- und Streitgegenstand darstellt. Das Image der IV hat bei der Bevölkerung, bei den Hausärzten sowie in Fachkreisen deshalb auch gelitten. Einzelne umstrittene Verfahren zu somatoformen Schmerzen sind deswegen bis nach Strassburg gelangt.

Es ist zu begrüssen, dass der Bundesrat zur Verbesserung der Qualitätssicherung und zur Qualitätskontrolle in der Botschaft zur Weiterentwicklung der IV die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen vorschlägt. Es braucht meines Erachtens auch schweizweit standardisierte Qualitätskontrollwerkzeuge. Ich habe hierzu mit Blick auf die Antwort auf die Frage 3 festgestellt, dass der Bundesrat auf den 1. Januar 2018 eine Vereinheitlichung der Gutachteraufträge, der Fragestellungen und neu auch der Gutachtensstruktur erreichen will und entsprechende Vorlagen in Kraft setzt.

Wichtig scheint mir auch, dass die Integration der behandelnden Hausärzte als Obligatorium formuliert wird. Die Einschätzung des behandelnden Hausarztes, welcher einen Patienten oftmals über Jahre begleitet, sollte deutlich mehr Gewicht haben. Noch immer gibt es Gutachter, die nicht als behandelnde Ärztinnen oder Ärzte tätig sind, wie das auch der Bundesrat in der Antwort auf die Fragen 10 und 11 ausführt. Auch aufgrund ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit können sie so den hohen Ansprüchen an ein Gutachten nicht gerecht werden. Ein glaubwürdiger Gutachter muss aber meines Erachtens neben seiner Tätigkeit als Gutachter zwingend auch auf seinem Fachbereich praktisch tätig sein. Dies ist heute offensichtlich alles andere als der Fall. Es wird behauptet - zumindest ist es mir so zugetragen worden -, dass Ärzte der grossen, privat organisierten und gewinnorientierten Gutachterinstitute wie zum Beispiel die medizinischen Abklärungsstellen der IV (Medas), ABI GmbH in Basel oder PMEDA AG in Zürich offensichtlich ausschliesslich als Gutachter tätig sind. Ich weiss nicht, ob dies das BSV auch so wahrnimmt und bestätigen kann. Allein schon die Tatsache, dass heute fast alle Gutachter privat organisierter Gutachterstellen aus Deutschland stammen, macht indessen hellhörig.

Das Volumen bei den IV-Begutachtungen beträgt heute 80 Millionen Franken. Das BSV müsste eigentlich die IV-Stellen und die Medas verpflichten, Zahlen darüber zu erheben und zu führen, welcher Gutachter wie viele Gutachten erstellt, falls die Zuweisung nicht durch einen Zufallsgenerator erfolgt. Bis heute erfolgt keine wirksame Kontrolle darüber, welche Gutachter wie oft ausgewählt werden, mit welchem Ergebnis sie begutachten und wie dieses zum Mittelwert steht.

Zu bedenken gebe ich auch, ob es zweckmässig ist, dass Gutachter nach der Übernahme des Gutachtens durch die IV-Stelle keine weitere Verantwortung übernehmen müssen, wie in der Antwort auf die Frage 14 ausgeführt wird. Einerseits müssen sie so gegenüber dem begutachteten Versicherten ihre Ausführungen nicht medizinisch erklären. Aus Sicht des Auftraggebers und somit am Schluss aus Sicht des Steuerzahlers kann es nicht sein, dass sich die Gutachter bei allfälligen juristischen Auseinandersetzungen nicht aktiv beteiligen müssen, sondern sich einfach zurückziehen können. Dies gilt insbesondere bei Auseinandersetzungen, die zugunsten des Versicherten verlaufen und damit finanzielle Folgen für die öffentliche Hand nach sich ziehen. Aus meiner Sicht muss die Verantwortung des Gutachters über das Abliefern des Textes hinausgehen.

Zusammenfassend stelle ich fest, dass der Bundesrat den Handlungsbedarf erkannt hat und in mehrerlei Hinsicht aktiv werden will. Ich möchte ihn darin bestärken und insbesondere noch darum bitten, dass er die Probleme hinsichtlich des Einbezugs des Hausarztes, hinsichtlich der aktiven Tätigkeit des Gutachters, hinsichtlich der Erhebung, welcher Gutachter wie oft und mit welcher Abweichung der Ergebnisse vom Median beigezogen wird, und hinsichtlich des Einbezugs des Gutachters auch bei allfälligen juristischen Auseinandersetzungen einer Lösung zuführen wird.

Ich bedanke mich, wenn der Herr Bundesrat hierzu vielleicht noch Ausführungen machen kann. Ich bin mir bewusst, dass diese Aspekte in der Interpellation nicht so zum Ausdruck kommen. Aber die Antworten auf die gestellten Fragen haben mir Anlass gegeben, hier noch auf drei, vier Punkte hinzuweisen, die mir sehr wichtig erscheinen. Ich glaube - das hat der Bundesrat ja auch festgehalten -, hier ist effektiv Handlungsbedarf gegeben; nicht zuletzt auch, weil es bei diesen Fragen letztlich um Steuergelder geht und wir uns in einem sehr sensiblen Bereich befinden. Ich bedanke mich nochmals für die Beantwortung der Fragen.